Dienstleistungen von A - Z
Bauantrag, Genehmigungsverfahren gemäß § 64, 65, 66 BauO NRW 2018
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen und Einrichtungen einer Baugenehmigung bedarf. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht gibt es bei Vorhaben die ausdrücklich genehmigungsfrei (§ 62 BauO NRW 2018) sind oder die der sogenannten Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW 2018) in einem gesonderten Verfahren unterliegen.
Bauvorhaben, die der Genehmigungspflicht unterliegen, werden im einfachen Baugenehmigungsverfahren gemäß §64 BauO NRW 2018, im normalen Baugenehmigungsverfahren gemäß §65 BauO NRW 2018 oder als Typengenehmigung / im referenziellen Baugenehmigungsverfahren gemäß §66 BauO NRW 2018 genehmigt.
Erforderliche Unterlagen
Das Genehmigungsverfahren ist gesetzlich festgelegt. Neben einem amtlichen Antragsformular sind Bauvorlagen beizufügen, die in der BauPrüfVO (Verordnung über bautechnische Prüfungen) beschrieben sind. Insbesondere handelt es sich um einen Lageplan, um Grundriss- und Ansichtszeichnungen sowie verschiedene Berechnungen.
Der Antrag muss vom Antragstellenden und einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassenden unterschrieben sein.
Die Antragsunterlagen sind jeweils 3-fach vorzulegen. In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei gewerblichen Vorhaben oder wenn die Beteiligung anderer Behörden (unter anderem Umweltamt, Untere Landschaftsbehörde) erforderlich ist, sind weitere Ausfertigungen notwendig.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen zu Vorgesprächen zur Verfügung und geben Hilfestellung und Hinweise.
- Kosten
Die Erteilung der Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe ist in der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW geregelt und richtet sich nach Art und Umfang des Bauvorhabens.
Rechtsvorschriften
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
- Gebührengesetz für das Land NRW (GebG NRW)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW)
Für persönliche Vorsprachen wird um vorherige Terminabsprache gebeten.
Für persönliche Vorsprachen wird um vorherige Terminabsprache gebeten.
Für persönliche Vorsprachen wird um vorherige Terminabsprache gebeten.
Für persönliche Vorsprachen wird um vorherige Terminabsprache gebeten.
Für persönliche Vorsprachen wird um vorherige Terminabsprache gebeten.
Bauordnung - Baugenehmigungsverfahren (nach § 65 Absatz BauO NRW), 546 KB
Bauordnung - Referentielle Baugenehmigung Bezugsgebaeude (nach § 66 BauO NRW), 1050 KB
Bauordnung - Werbeanlage (Bauantrag, Vorbescheid), 965 KB
Bauordnung - Baubeschreibung, 1495 KB
Bauordnung - Betriebsbeschreibung gewerbliche Anlagen, 1004 KB
Bauordnung - Nutzungsänderungsanzeige (nach § 64 Absatz 2 BauO NRW), 635 KB
Bauordnung - Genehmigung der vollstaendigen Beseitigung von Anlagen (nach § 62 Absatz 3 Satz 2 BauO NRW), 260 KB
Zurück zur Ergebnisliste