Dienstleistungen von A - Z
Sterbeurkunde / Sterberegister / mehrsprachige Sterbeurkunde
Urkunden können grundsätzlich nur von Personen beantragt werden, die in gerader Linie miteinander verwandt sind. Dritte erhalten Urkunden unter Vorlage einer Vollmacht oder wenn ein rechtliches Interesse nachgewiesen wird.
Die Zuständigkeit ist dabei nicht von Ihrem aktuellen Wohnsitz abhängig, sondern vom Ereignisort - wo war die Geburt, die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft oder der Sterbefall.
Für die Bestellung einer Urkunde nutzen Sie bitte unsere Online-Dienste / Formulare!
Eine persönliche Abholung ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie:
Sie erhalten nach der Beantragung aus technischen Gründen leider keine Eingangsbestätigung.
Wir bitten Sie, von telefonischen Nachfragen abzusehen.
Soweit Sie Fragen zur Urkundenbestellung haben, kontaktieren Sie uns gerne per Email unter standesamt@rheine.de.
Die Emails werden zeitnah bearbeitet.
Fristen
Die Aufbewahrungsfristen für Urkunden aus dem Geburtsregister betragen 110 Jahre, für Urkunden aus dem Sterberegister 30 Jahre und für Urkunden aus dem Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre. Wünschen Sie Urkunden aus älteren Registern, dann wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Rheine.
- Kosten
Die Gebühr beträgt für die erste Urkunde 16 Euro, für jede weitere zeitgleich ausgestellte Urkunde gleicher Art 8 Euro. Wenn die Urkunde für Rentenzwecke bestimmt ist, ist sie gebührenfrei.
Zu beachten
Bestellungen von Urkunden über die Internetseiten privater Anbieter können zusätzliche Kosten verursachen und stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Standesamt Rheine.
Urkunden-Bestellungen über private Anbieter werden nicht bearbeitet!
Verwandte Themen
Besuchszeiten:
Termine nur nach Vereinbarung!
Besuchszeiten für die Anmeldung der Eheschließung
Die Anmeldung zur Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Die persönliche Abgabe von Unterlagen über die Anmeldung zur Eheschließung (bei auswärtig wohnenden Paaren) ist ebenfalls nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per Email mit uns in Verbindung.
Öffnungszeiten für Bestatter:
Montag – Freitag
08:30 – 10:00 Uhr
Besuchszeiten:
Termine nur nach Vereinbarung!
Besuchszeiten für die Anmeldung der Eheschließung
Die Anmeldung zur Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Die persönliche Abgabe von Unterlagen über die Anmeldung zur Eheschließung (bei auswärtig wohnenden Paaren) ist ebenfalls nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per Email mit uns in Verbindung.
Öffnungszeiten für Bestatter:
Montag – Freitag
08:30 – 10:00 Uhr
Besuchszeiten:
Termine nur nach Vereinbarung!
Besuchszeiten für die Anmeldung der Eheschließung
Die Anmeldung zur Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Die persönliche Abgabe von Unterlagen über die Anmeldung zur Eheschließung (bei auswärtig wohnenden Paaren) ist ebenfalls nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per Email mit uns in Verbindung.
Öffnungszeiten für Bestatter:
Montag – Freitag
08:30 – 10:00 Uhr
Besuchszeiten:
Termine nur nach Vereinbarung!
Besuchszeiten für die Anmeldung der Eheschließung
Die Anmeldung zur Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Die persönliche Abgabe von Unterlagen über die Anmeldung zur Eheschließung (bei auswärtig wohnenden Paaren) ist ebenfalls nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per Email mit uns in Verbindung.
.
Besuchszeiten:
Termine nur nach Vereinbarung!
Besuchszeiten für die Anmeldung der Eheschließung
Die Anmeldung zur Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Die persönliche Abgabe von Unterlagen über die Anmeldung zur Eheschließung (bei auswärtig wohnenden Paaren) ist ebenfalls nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per Email mit uns in Verbindung.
.
Besuchszeiten:
Termine nur nach Vereinbarung!
Besuchszeiten für die Anmeldung der Eheschließung
Die Anmeldung zur Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Die persönliche Abgabe von Unterlagen über die Anmeldung zur Eheschließung (bei auswärtig wohnenden Paaren) ist ebenfalls nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per Email mit uns in Verbindung.
.
Besuchszeiten:
Termine nur nach Vereinbarung!
Besuchszeiten für die Anmeldung der Eheschließung
Die Anmeldung zur Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Die persönliche Abgabe von Unterlagen über die Anmeldung zur Eheschließung (bei auswärtig wohnenden Paaren) ist ebenfalls nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per Email mit uns in Verbindung.
.
Besuchszeiten:
Termine nur nach Vereinbarung!
Besuchszeiten für die Anmeldung der Eheschließung
Die Anmeldung zur Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Die persönliche Abgabe von Unterlagen über die Anmeldung zur Eheschließung (bei auswärtig wohnenden Paaren) ist ebenfalls nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per Email mit uns in Verbindung.
.
Besuchszeiten:
Termine nur nach Vereinbarung!
Besuchszeiten für die Anmeldung der Eheschließung
Die Anmeldung zur Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Die persönliche Abgabe von Unterlagen über die Anmeldung zur Eheschließung (bei auswärtig wohnenden Paaren) ist ebenfalls nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per Email mit uns in Verbindung.
.
Hinweis: Um die Formulare/Dokumente im PDF-Format betrachten zu können, benötigen Sie einen aktuellen PDF-Reader. Den Acrobat Reader von Adobe können Sie sich auf der Website von Adobe kostenlos herunterladen.
Zurück zur Ergebnisliste