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Gleichstellungsplan
Frauen und Männer sind gleichberechtigt
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ (Art. 3 GG).
Frauen und Männer sind nach dem Grundgesetz gleichberechtigt. Leider ist die Gleichstellung, insbesondere im Hinblick auf die berufliche Realität vieler Frauen, auch bei der Stadtverwaltung Rheine noch nicht erreicht.
Die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Stadt Rheine ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die allen Beschäftigten mit Personalverantwortung obliegt. In ihren Konzepten zur Personalwirtschaft und zur Personalentwicklung sowie mit dieser Fortschreibung des Gleichstellungsplans legen Personalverwaltung und Gleichstellungsstelle Ziele und Maßnahmen für die Gesamtverwaltung fest, um das in der Verfassung verankerte und im Landesgleichstellungsgesetz NRW konkretisierte Gleichstellungs- und Gleichbehandlungsgebot umzusetzen. Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 08. Mai 2018 die Fortschreibung des Gleichstellungsplanes für die Jahre 2018 bis 2023 beschlossen. Sie finden den aktuellen Gleichstellungsplan 2018 – 2023 auf dieser Seite.
Rechtsvorschriften
Der Gleichstellungsplan geht als gesetzliche Aufgabe aus dem LGG NRW hervor (§ 5 LGG NRW). Er konkretisiert die im Landesgleichstellungsgesetz getroffenen Regelungen anhand von Maßnahmen und Zielen und setzt damit das verfassungsverankerte Gleichstellungs- und Gleichbehandlungsgebot um.
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Bericht zum Ausführungsstand des Gleichstellungsplans für die Stadt Rheine 2018 - 2023, 165 KB
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