Dienstleistungen von A - Z
Fundsachen
Montag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Fundsachen sind Gegenstände, die dem Besitzer ohne Absicht der Eigentums-oder Gewahrsamsaufgabe abhanden gekommen sind. Wer eine verlorene Sache an sich nimmt, muss diese im Interesse des Verlierers des Gegenstandes oder Eigentümers unverzüglich dem Fundbüro (Bürgerbüro) mitteilen beziehungsweise die Fundsache dort abgeben oder übersenden.
Im unserer Suche können Sie die zur Zeit im Fundbüro der Stadt Rheine aktuellen Fundsachen einsehen.
Sie haben etwas verloren?
Bei Verlust von Fundsachen können Sie zu den angegebenen Öffnungszeiten mit uns Kontakt aufnehmen. Sollten Sie außerhalb Rheines etwas verloren haben, wenden Sie sich bitte an die Fundbüros der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltungen. Haben Sie etwas in einem Bus der Rheiner Verkehrsbetriebe vergessen oder verloren, rufen Sie bitte beim „Bustreff“, Tel. 05971 45260 an. Und sollte Ihnen etwas in den Zügen der Deutschen Bahn AG abhanden gekommen sein, kann Ihnen der Fundservice der Deutschen Bahn unter der Telefonnummer (0 18 05) 99 05 99 sicherlich weiter helfen.
Fundgegenstände von "auswärtigen Verlierern" werden der Verwaltungsbehörde des betreffenden Wohnortes übersandt. Fundsachen von Ausländern ohne Wohnsitz in Deutschland werden der entsprechenden Ausländervertretung (Botschaft, Konsulat) zugeschickt.
Über den obigen Link "Suche" haben Sie die Möglichkeit nach ihrem verlorenen Gegenstand zu suchen
Sie haben etwas gefunden?
Damit der Verlierer schnellstmöglich wieder zu seinem Eigentum kommt, möchten wir Sie bitten, Fundgegenstände entweder bei uns im Fundbüro zu den angegebenen Öffnungszeiten oder bei der Polizeistation abzugeben. Gefundene Tiere werden dem Tierheim zur Versorgung anvertraut. Bitte nehmen Sie mit dem Tierheim Rote Erde unter der Telefonnummer (05973) 849 Kontakt auf. Abgegeben werden können die Fundtiere jeweils von montags bis sonntags 08.00 bis 12.00 Uhr, montags zudem von 14.00 bis 17.00 Uhr, dienstags bis freitags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr.
Handelt es sich um ein Fahrrad haben Sie die Möglichkeit eine Fundmeldung auszufüllen und uns diese per Mail zu schicken. Sie finden die Fundmeldung in unserem beigefügten Online-Formular.
Rechtsvorschriften
Aufbewahrungsfristen:
Die Frist zur Aufbewahrung von Fundsachen beträgt 6 Monate nach Anzeige des Fundes. Sollte der Eigentümer in dieser Zeit die Sache nicht abholen, so kann der Finder/die Finderin das Eigentumsrecht geltend machen. Wenn keine Fundrechte geltend gemacht werden, kommen die Fundsachen zur Versteigerung. Den aktuellen Versteigerungstermin finden Sie in der örtlichen Presse!
Montag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Montag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis: Um die Formulare/Dokumente im PDF-Format betrachten zu können, benötigen Sie einen aktuellen PDF-Reader. Den Acrobat Reader von Adobe können Sie sich auf der Website von Adobe kostenlos herunterladen.
Zurück zur Ergebnisliste