Dienstleistungen von A - Z
Stiefkindadoption
Wir beraten Sie umfassend über die tatsächlichen und rechtlichen Folgen einer Adoption sowie mögliche Alternativen. Im Anschluss erhalten Sie einen Beratungsschein nach § 9a AdVermiG, welchen Sie verpflichtend vor den notariellen Erklärungen benötigen.
Neben formalen und rechtlichen Aspekten ist wesentlich, dass in der Stieffamilie stabile familiäre Strukturen und Beziehungen entstanden sind. Vor allem muss eine Stiefkindadoption dem Wohl des Kindes dienen und seine Lebensverhältnisse verbessern.
Die Klärungen der Herkunft, Identität und Zugehörigkeit des Kindes ist im Vorfeld einer Adoption erforderlich. Auch bedarf es der ausreichenden Berücksichtigung der Beziehungen des Kindes zum leiblichen Elternteil, mit dem es nicht zusammenlebt (abgebenden Elternteil).
Voraussetzungen
- Die Adoption muss dem Kindeswohl dienlich sein.
- Die annehmende Person muss mit dem leiblichen Elternteil des anzunehmenden Kindes in einer stabilen Partnerschaft leben.
- Die annehmende Person muss erklären, dass er/sie das Kind adoptieren möchte.
- Die leiblichen Eltern müssen in die Adoption ihres Kindes einwilligen.
- Ab dem 14. Lebensjahr ist auch die Einwilligung des zu adoptierenden Kindes erforderlich.
- Alle Einwilligungserklärungen werden von einem Notar aufgesetzt, beurkundet und an das Familiengericht übersandt.
- Das für den Wohnort des Kindes zuständige Familiengericht entscheidet über eine mögliche Adoption.
- Vor einer Entscheidung hört das Gericht die Beteiligten an.
- Eine Grundlage für das Familiengericht ist die fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes.
Termine nach Vereinbarung
Termine nach Vereinbarung
Termine nach Vereinbarung
Termine nach Vereinbarung
Hinweis: Um die Formulare/Dokumente im PDF-Format betrachten zu können, benötigen Sie einen aktuellen PDF-Reader. Den Acrobat Reader von Adobe können Sie sich auf der Website von Adobe kostenlos herunterladen.
Zurück zur Ergebnisliste