Oft gefragte Services

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Für die Teilung von Gebäuden in eigenständige Einheiten (sogenanntes Sondereigentum), zum Beispiel in Eigentumswohnungen oder einzelne Bereiche eines gewerblich genutzten Gebäudes, ist eine durch die Bauaufsicht ausgestellte Abgeschlossenheitsbescheinigung einschließlich der zugehörigen Aufteilungspläne erforderlich.

Baulich nicht abgeschlossene Bereiche wie Gartenanteil, erdgeschossige Terrassen und offene Stellplätze können nach einer Rechtsänderung von 01.12.2020 jetzt auch Sondereigentum bilden.

Alle Wohneinheiten bzw. gewerblich genutzten Bereiche sind zu nummerieren. Jeder einzelne Raum einer Wohneinheit/eines gewerblich genutzten Bereichs ist zu kennzeichnen. Räume wie Keller, Abstellraum, Stellplatz, Vorratsraum und Ähnliches, erhalten die gleiche Nummer wie die dazugehörende Wohnung/der dazugehörende gewerblich genutzte Bereich. Der Gebäudeschnitt ist entsprechend zu nummerieren.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ersetzt nicht die Baugenehmigung. Sie trifft auch keine Aussagen über den bau- und planungsrechtlichen Zustand des Gebäudes.

Voraussetzungen

Anforderungen an die „Abgeschlossenheit“ (Kurzübersicht)

  • Abgeschlossen sind Wohnungen und nicht zu Wohnzwecken dienende Räume, wenn sie
  1. baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind (z.B. durch Wände und Decken) und
  2. einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben; der Zugang darf nicht über ein anderes Sondereigentum oder ohne dingliche Absicherung über ein Nachbargrundstück führen
  • Zu einer abgeschlossenen Wohnung oder zu in sich abgeschlossenen, nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen, können grundsätzlich zusätzliche abschließbare Räume außerhalb des jeweiligen Abschlussen gehören (z B. Dachboden- oder Kellerräume)
  • Stellplätze müssen über das Gemeinschaftseigentum erreichbar sein, soweit sie nicht über die öffentliche Verkehrsfläche direkt anfahrbar sind.
  • Gemeinschaftseigentum muss für alle Eigentümerinnen und Eigentümer erreichbar sein.
  • Anlagen und Einrichtungen zum gemeinschaftlichen Gebrauch (z.B. Heizung und der Zugang zur gemeinschaftlichen Heizungsanlage) sind als Gegenstand des Sondereigentums ausgeschlossen.

(Stand Juni 2021)

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag
  • Lageplan (näheres siehe unten)
  • Bauzeichnung/Aufteilungsplan (näheres siehe unten)

Bitte reichen Sie die Unterlagen in mindestens 2-facher Ausfertigung ein.

Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz - Anlagen zum Antrag

Bei den Plänen ist ein Maßstab zu wählen, der eine angemessene Lesbarkeit sicherstellt. Das Format darf DinA3 nicht überschreiten.

Alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume und Teile des Grundstücks sind mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen (jkl usw.), gemeinschaftliches Eigentum mit einem Ⓖ. Sondereigentum kann auch an „nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen“ gebildet werden (z.B. Ladelokale, Praxisräume etc.)

Lageplan

Aus dem Lageplan muss sich die Lage des Grundstücks (katastermäßige Bezeichnung und Grundstücksgrenzen) sowie die Aufteilung außerhalb des Gebäudes liegender Flächen in Sonder- und Gemeinschaftseigentum ergeben. Es sind alle Gebäude auf dem angegebenen Grundstück darzustellen.

Soweit im Außenbereich Sondereigentum gebildet werden soll, sind für diese Flächen Maßangaben zu machen. Die Maßangaben müssen es ermöglichen, die Lage und Größe auf dem Grundstück zweifelsohne zu bestimmen (z.B. Maßketten). Bezugspunkt kann entweder ein Gebäude oder eine Grundstücksgrenze sein. Für Stellplätze in Tiefgaragen gilt diese Vorgabe sinngemäß, soweit sie nicht im gemeinschaftlichen Eigentum bleiben sollen.

Aufteilungsplan

Einzureichen sind Grundrisse, Ansichten und Schnitte (auch die der nicht ausgebauten Dachräume und Spitzböden). Bei bestehenden Gebäuden ist eine Baubestandszeichnung erforderlich. Bei neu zu errichtenden Gebäuden muss der Aufteilungsplan der erteilten Baugenehmigung entsprechen.

Alle Anlagen zum Antrag sind mindestens zweifach einzureichen (1x Bauakte, 1x Amtsgericht). Sollten weitere Ausfertigungen gewünscht sein, sind die Dokumente in entsprechender Anzahl einzureichen.

 - Kosten

Die Erstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe ist in der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt und richtet sich nach Anzahl der Einheiten sowie Anzahl der gewünschten Ausfertigungen.

Rechtsvorschriften

  • Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW)
Adresse
Herr Andreas Hüntemann
Europa-Viertel am Waldhügel (ehem. Damloup-Kaserne) Gebäude 4
Mittelstraße 17
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 438
Fax: 05971 939 8 438
Zimmer: 1.14
Besuchszeiten

Für persönliche Vorsprachen wird um vorherige Terminabsprache gebeten.   


Herr Rudolf Schüring
Bezirksingenieur Bezirk I
Europa-Viertel am Waldhügel (ehem. Damloup-Kaserne) Gebäude 4
Mittelstraße 17
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 435
Fax: 05971 939 8 435
Zimmer: 1.15
Besuchszeiten

Für persönliche Vorsprachen wird um vorherige Terminabsprache gebeten.   


Frau Nicole Stöver
Bezirksingenieurin Bezirk II
Europa-Viertel am Waldhügel (ehem. Damloup-Kaserne) Gebäude 4
Mittelstraße 17
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 436
Fax: 05971 939 8 436
Zimmer: 1.15
Besuchszeiten

Für persönliche Vorsprachen wird um vorherige Terminabsprache gebeten.   


Herr Bernd König
Bezirksingenieur Bezirk III
Europa-Viertel am Waldhügel (ehem. Damloup-Kaserne) Gebäude 4
Mittelstraße 17
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 432
Fax: 05971 939 8 432
Zimmer: 1.11
Besuchszeiten

Für persönliche Vorsprachen wird um vorherige Terminabsprache gebeten.   


Frau Melanie Hagemann-Mohr
Bezirksingenieurin Bezirk IV
Europa-Viertel am Waldhügel (ehem. Damloup-Kaserne) Gebäude 4
Mittelstraße 17
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 481
Fax: 05971 939 8 481
Zimmer: 1.17
Besuchszeiten

Für persönliche Vorsprachen wird um vorherige Terminabsprache gebeten.   


Herr Christian Lau
Europa-Viertel am Waldhügel (ehem. Damloup-Kaserne) Gebäude 4
Mittelstraße 17
Telefon: 05971 939 431
Fax: 05971 939 8 431
Zimmer: 1.09
Besuchszeiten

Für persönliche Vorsprachen wird um vorherige Terminabsprache gebeten.   


Merkblätter & Richtlinien
FB 5 - Bauordnung, 482 KB
Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz - Anlagen zum Antrag, 65 KB

Hinweis: Um die Formulare/Dokumente im PDF-Format betrachten zu können, benötigen Sie einen aktuellen PDF-Reader. Den Acrobat Reader von Adobe können Sie sich auf der Website von Adobe kostenlos herunterladen.
Stichwörter
Abgeschlossenheit, Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Wohneinheiten, Nutzungseinheiten, Sondereigentum


Zurück zur Ergebnisliste