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Ausnahmegenehmigung für Großraum- und Schwertransporte

Sie möchten eine Ladung (unteilbar) mit Überbreite, Überlänge, Überhöhe oder Übergewicht transportieren?

Dann benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO. Firmen, die ihren Sitz in Rheine haben können diese Genehmigungen beim Fachbereich Recht und Ordnung der Stadt Rheine, Bereich Verkehrswesen beantragen. Das gilt auch für dort beginnende Transporte.

Sofern Sie VEMAGS-Anwender sind, bitte den Antrag über dieses Verfahren stellen.

Für Fahrzeuge und Züge, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte bereits ohne Ladung die gesetzlich zugelassenen Grenzen überschreiten, ist nach § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eine zusätzliche Erlaubnis notwendig. Das gilt auch für für Fahrzeuge, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld lässt. Für die Erteilung der Erlaubnis ist das Straßenverkehrsamt des Kreises Steinfurt zuständig.

Weiterführende Informationen

Kreis Steinfurt/ Großraum- und Schwertransporte

Erforderliche Unterlagen

FahrzeugscheinAntrag

Adresse
Herr Andre Kenning
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 695
Fax: 05971 939 8 695
Zimmer: 43
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr


Stichwörter
Großraumtransporte, große LKW, Überbreite LKW, überlange LKW


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