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Ausnahmegenehmigungen für Handwerksbetriebe

Für Reparatur- und Montagearbeiten sowie Umzüge können Handwerksbetrieben folgende Ausnahmegenehmigungen für das Parken erteilt werden:

Parken ohne zeitliche Begrenzung in der Fußgängerzone
Die Parkberechtigung gilt nur, wenn die/der Berechtigte zur Erfüllung der Handwerksarbeiten zwingend auf die Benutzung des Fahrzeuges vor Ort angewiesen ist.

Wichtige Hinweise
Die Genehmigungen werden nur für Fahrzeuge erteilt, die deutlich als Firmenfahrzeuge zu erkennen sind ( feste Firmenaufschrift in mindestens Din-A4-Größe auf beiden Fahrzeugseiten)! Die Genehmigung gilt nur zur Durchführung von Montage- und Handwerkerarbeiten, bei denen schwere, große, sperrige Gegenstände vor ort benötigt werden. 

Parken ohne zeitliche Begrenzung im eingeschränkten Halteverbot, in Parkscheinbereichen oder Parkscheibenbereichen (kann als Jahres- oder Einzelgenehmigung ausgestellt werden)
Die Fußgängerzone darf nur zur zügigen Durchführung von Be- oder Entladevorgängen befahren werden. Die maximale Parkdauer beträgt hier 15 Minuten.

 - Kosten

Die Gebühren berechnen sich nach Gültigkeitsdauer und Nutzung.

Adresse
Herr Andre Kenning
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 695
Fax: 05971 939 8 695
Zimmer: 43
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr




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