Dienstleistungen von A - Z

Gemeinbedarfsflächen

Erwerb von Gemeinbedarfsflächen entsprechend ihrer Ausweisung im Bebauungsplan

Die Stadt Rheine erwirbt Flächen für den Gemeinbedarf in Bereichen, in denen ein Bebauungsplan die Nutzung ausweist oder eine entsprechende Ausbauplanung erstellt wurde, zum Beispiel für Straßen- und Radwege, Kinderspielplätze, öffentliche Grünflächen etc.

Adresse
Produktverantwortlicher
Herr Henning Viehoff
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 312
Fax: 05971 939 8 312
Zimmer: 56
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr


Merkblätter & Richtlinien
FB 4 - Grundstücksmanagement, 45 KB

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