Oft gefragte Services

Grundsicherung für Arbeitssuchende

Änderung der Zuständigkeit „Unterhaltsheranziehung SGB II“ zum Jahreswechsel!!!

Ab dem 01.01.2023 wird die Aufgabe der Unterhaltsheranziehung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) nicht mehr durch das Jobcenter der Stadt Rheine selber, sondern durch die entsprechende Fachabteilung der jobcenter Kreis Steinfurt AöR übernommen und durchgeführt.

Die zuständigen Kolleg/-innen dort sind dann erreichbar unter

Wozu dient die Grundsicherung?

Ziel ist neben der Sicherung des Lebensunterhalts in erster Linie, arbeitslose Menschen aus dem Leistungsbezug wieder in den Arbeitsmarkt zu vermitteln – damit sie auf eigenen Füßen stehen und die Existenz ihrer Familien sichern können. Langfristige Perspektiven für Langzeitarbeitslose zu schaffen ist gleichzeitig ein Beitrag dazu, die wirtschaftliche Entwicklung in der Region zu unterstützen.

Die Berechnung, Bewilligung und Auszahlung des Bürgergelds übernimmt die jeweilige Stadt oder Gemeinde, die Beratung und Vermittlung in Arbeit die jobcenter Kreis Steinfurt AöR (Anstalt öffentlichen Rechts). Mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der jobcenter Kreis Steinfurt AöR und der Städte und Gemeinden vor Ort stellen bewährte Institutionen sicher, dass die genannten Ziele umgesetzt werden.

Der Kreis Steinfurt ist der Aufgabenträger, übernimmt im Gesamtsystem die Steuerung und Überwachung der Prozesse und trägt die Gesamtverantwortung.

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