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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Zum 1. Januar 2003 wurde eine neue Sozialleistung, die sich bedarfsorientierte Grundsicherung nennt, eingeführt.

Die Grundsicherung wird im Alter und bei Erwerbsminderung gewährt, wenn kein ausreichendes Einkommen bzw. Vermögen vorhanden ist. Zum 01.01.2005 wurde die Grundsicherung in das Sozialgesetzbuch XII integriert.

Wer kann Leistungen nach diesem Gesetz erhalten?

Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Die Einkommens- und Vermögensgrenzen sind im Sozialgesetzbuch XII definiert. Träger der Grundsicherung ist der Kreis Steinfurt, der auf seinen Internetseiten ausführliche Informationen bereithält.

Für die Einwohner von Rheine ist der Fachbereich Soziales, Migration und Integration zuständig. Nähere Auskünfte erteilen die aufgeführten MitarbeiterInnen.

Erforderliche Unterlagen

Bei Aufnahme des Antrages können noch weitere Unterlagen notwendig werden.

  • Personalausweis
  • Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Miethöhe, bzw. Unterlagen über Wohneigentum
  • Nachweis über die aktuellen Heizkosten
  • Unterlagen zu Versicherungen aller Art (Lebens-, Unfall, Hausrat-, Haftpflichtversicherungen, etc.)
  • sämtliche Einkommensnachweise aller Familienangehörigen, die mit im Haushalt leben (Verdienstabrechnungen, Bescheide des Arbeitsamtes, Wohngeld-, Renten-, Kindergeld-, Unterhaltsbescheide, etc.)
  • Sparbücher, Bausparverträge, Sparverträge (auch Vermögenswirksame Leistungen) und andere Vermögensunterlagen aller Haushaltsangehörigen
  • vollständige Kontoauszüge der vergangenen 6 Monate

UNTERLAGEN VERSCHLÜSSELT EINREICHEN: www.rheine.de/unterlagen

Adresse
Buchstaben A - Ba
Frau E. Schröer
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 370
Fax: 05971 939 8 370
Zimmer: 273
Besuchszeiten

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Buchstaben Bb - C
Herr K. Rohsmöller
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 379
Fax: 05971 939 8 379
Zimmer: 271
Besuchszeiten

Vorsprache nach telefonischer Terminvereinbarung


Buchstaben D - El
Frau B. Winter
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 327
Fax: 05971 939 8 327
Zimmer: 277
Besuchszeiten

Vorsprache nach telefonischer Terminvereinbarung


Buchstaben Em - Gal
Frau M. Voß
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 948
Fax: 05971 939 8 948
Zimmer: 277
Besuchszeiten

Vorsprache nach telefonischer Terminvereinbarung


Buchstaben Gam - Hae
Frau I. Vieth
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 256
Fax: 05971 939 8 256
Zimmer: 276
Besuchszeiten

Vorsprache nach telefonischer Terminvereinbarung


Buchstaben Haf - Kam
Herr A. Leusmann
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 197
Fax: 05971 939 8 197
Zimmer: 270 a
Besuchszeiten

Vorsprache nach telefonischer Terminvereinbarung


Buchstaben Kann - Le
Herr D. Lückerath
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 392
Fax: 05971 939 8 392
Zimmer: 277a
Besuchszeiten

Vorsprache nach telefonischer Terminvereinbarung


Buchstaben Lf - Mo
Frau P. Tölle
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 981
Fax: 05971 939 8 981
Zimmer: 279
Besuchszeiten

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Buchstaben Mp - Pa
Herr G. Woltering
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 382
Fax: 05971 939 8 382
Zimmer: 276
Besuchszeiten

Vorsprache nach telefonischer Terminvereinbarung


Buchstaben Pb - Schn
Herr C. Probst
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 977
Fax: 05971 939 8 977
Zimmer: 274
Besuchszeiten

Vorsprache nach telefonischer Terminvereinbarung


Buchstaben Scho - Th
Herr J. Gehling
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 383
Fax: 05971 939 8 383
Zimmer: 268
Besuchszeiten

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Buchstaben Ti - Z
Frau H. Rick
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 363
Fax: 05971 939 8 363
Zimmer: 270
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Stichwörter
Hartz IV, Hartz


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