Dienstleistungen von A - Z

Hilfen für Asylbewerber

Die Stadt Rheine nimmt nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG), die vom Land Nordrhein-Westfalen zugewiesenen Flüchtlinge auf und sorgt für deren Unterbringung.

Diese Flüchtlinge erhalten finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zusätzlich werden sie durch unsere Mitarbeiter beraten und betreut.

UNTERLAGEN VERSCHLÜSSELT EINREICHEN: www.rheine.de/unterlagen

Rechtsvorschriften

AsylbLG, AG AsylbLG, FlüAG, BSHG

Adresse
Herr J. Koch
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 388
Fax: 05971 939 8 388
Zimmer: 267a
Besuchszeiten

Der Zugang zu den Verwaltungsstellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu den normalen Öffnungszeiten möglich. Hierzu vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin (digital, telefonisch oder schriftlich).


Frau K. Beckmann
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstr. 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 398
Fax: 05971 939 8 398
Zimmer: 267
Besuchszeiten

Der Zugang zu den Verwaltungsstellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu den normalen Öffnungszeiten möglich. Hierzu vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin (digital, telefonisch oder schriftlich).


Frau K. Kösters
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 687
Fax: 05971 939 8 687
Zimmer: 265
Besuchszeiten

Der Zugang zu den Verwaltungsstellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu den normalen Öffnungszeiten möglich. Hierzu vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin (digital, telefonisch oder schriftlich).




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