Oft gefragte Services

Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen

Die Genehmigung der Anträge in Bezug auf Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen (zu Veranstaltungszwecken, bei Baumaßnahmen etc.) erfolgt durch das Ordnungsamt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Lageplan mit Darstellung der benötigten Fläche

Die Antragsunterlagen sind  in 1-facher Ausfertigung vorzulegen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen zu Vorgesprächen zur Verfügung und geben Hilfestellung und Hinweise.

 - Kosten

Die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe ist in der Sondernutzungssatzung der Stadt Rheine geregelt und richtet sich nach Dauer und Umfang der Sondernutzung.

Rechtsvorschriften

Satzung der Stadt Rheine über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)

Adresse
Frau Birgit Rauß
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 670
Fax: 05971 939 8 670
Zimmer: 44
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr 

Die 08:30 – 12:00 Uhr 

Mi  08:30 – 12:00 Uhr 

Do 08:30 – 12:00 Uhr 

Fr  08:30 – 12:00 Uhr




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