Oft gefragte Services
Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)
Der Jugendgerichtshelfer/die Jugendgerichtshelferin ist neben dem Staatsanwalt oder der Staatsanwältin und dem/der Jugendrichter/in ein eigenständiger Verfahrensbeteiligter bzw. eine eigenständige Verfahrensbeteiligte. Er/ Sie hat weder die Funktion eines Staatsanwaltes/ einer Staatsanwältin noch die Aufgaben eines Rechtsanwaltes oder einer Rechtsanwältin. Vielmehr bringt die JuHiS in das Verfahren die erzieherischen und pädagogischen Gesichtspunkte ein und bietet Hilfen an, die in der jeweiligen Situation notwendig sind. Die Mitarbeiter des Jugendamtes beraten, begleiten und betreuen straffällige Kinder, Jugendliche und junge Volljährige.
Um den gesetzlichen Auftrag im Rahmen des Jugendstrafverfahrens erfüllen zu können, ist es notwendig, den beteiligten Jugendlichen oder Heranwachsenden persönlich kennenzulernen. Nur so kann ein mögliches Urteil auf die jeweilige persönliche Situation ausgerichtet werden.
Deshalb ist es erforderlich, noch vor der Gerichtsverhandlung Gespräche mit dem betroffenen jungen Menschen und dessen Eltern zu führen. Sinn dieser Gespräche ist es, ein Bild von der persönlichen Situation, den sozialen und familiären Gegebenheiten, der schulischen oder beruflichen Entwicklung und dem Freizeitverhalten zu gewinnen.
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