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Reisegewerbe: Gewerbeerlaubnis

Bei einem Reisegewerbe handelt es sich um ein nicht stehendes Gewerbe, das außerhalb einer Betriebsstätte ausgeübt wird; hierzu zählen auch Schausteller.

Ein Reisegewerbe betreibt nicht, wer Werbung macht (z. B. Flyer verteilen etc.), durch eine Telefonnummer erreichbar ist, Termine vereinbart oder auf Bestellung Waren verkauft.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führungszeugnis "zur Vorlage bei einer Behörde" (nicht älter als drei Monate)
  • Gewerbezentralregisterauszug "zur Vorlage bei einer Behörde" (nicht älter als drei Monate)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
  • ggf. Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach dem Infektionsschutzgesetz

 - Kosten

Die Gebühr für die Reisegewerbekarte beträgt je nach Tätigkeit zwischen 50 Euro und 1.500 Euro.

Die Bearbeitungszeit beträgt circa 4 bis 6 Wochen.

Adresse
Frau Jana Nieweler
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
Telefon: 05971 939 323
Fax: 05971 939 8323
Zimmer: 45
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr


Stichwörter
Reisegewerbekarte


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