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Lärmaktionsplan Straße
Diesem Trend versucht die europäische Umgebungslärmrichtlinie entgegenzuwirken. Ihr Ziel: Schädliche Auswirkungen und Belästigungen sollen verhindert und vermindert, beziehungsweise es soll ihrem Entstehen vorgebeugt werden.
Dieses Ziel soll nach der Umgebungsrichtlinie durch folgende Schritte erreicht werden:
- Die Belastung durch den sogenannten Umgebungslärm ist nach Bewertungsmethoden zu berechnen und in Lärmkarten darzustellen. In NRW erfolgt die Lärmkartierung durch das Landesamt für Natur und Verbraucherschutz (Stichwort: „Lärmkartierung“).
- Die Öffentlichkeit muss über die Belastung durch Umgebungslärm und seine Auswirkungen informiert werden (Stichwort: „Information der Öffentlichkeit“).
- Auf der Grundlage der Lärmkarten ist durch die Gemeinde ein Lärmaktionsplan aufzustellen, um Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu regeln und eine zufrieden stellende Umweltqualität zu erhalten (Stichwort: „Lärmaktionsplanung“).
- Im Lärmaktionsplan sind auch „ruhige Gebiete“ festzulegen und zu bewahren.
- Die Öffentlichkeit ist an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen (Stichwort: „Beteiligung der Öffentlichkeit“).
- Die durch die Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung (einschließlich der Informations- und Beteiligungsprozesse) gewonnenen Informationen sind an die Europäische Kommission zu übermitteln (Stichwort: „Berichterstattung an die EU“).
Der Lärmkartierung und der Lärmaktionsplanung unterliegen in Rheine alle Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Fahrzeuge pro Jahr.
Beim Schienenlärm sind die Haupteisenbahnstrecken mit über 30.000 Zügen pro Jahr betroffen. Die Kartierung und die Lärmaktionsplanung für Schienenlärm wird vom Eisenbahnbundesamt durchgeführt.
Die Stadt Rheine hat erstmals im Jahr 2013 einen Lärmaktionsplan für die Hauptverkehrsstraßen aufgestellt. Seitdem werden bei Straßenbauprojekten die Auswirkungen auf den Umgebungslärm genau betrachtet und lärmreduzierende Maßnahmen geprüft. Hierzu zählen u.a. Lärmschutzwände und spezielle Straßenbeläge. Der Lärmaktionsplan ist alle fünf Jahre fortzuschreiben.
Eine Fortschreibung des Lärmaktionsplanes fand im Jahr 2018 statt. Die nächste Fortschreibung steht im Jahr 2023 an.
Ruhiges Gebiet: Elter Sand
Ruhiges Gebiet: Waldhügel
Weiterführende Informationen:
Lärmkarten für Rheine - Straßen
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