Oft gefragte Services

Lernmittelfreiheit

Jeder Schüler einer öffentlichen Schule erhält vom Schulträger Lernmittel (Schulbücher) zum Gebrauch während des Schuljahres.

Welche Schulbücher eine Schülerin oder ein Schüler bekommt, wird zum Ende des vorherigen Schuljahres von der jeweiligen Schule festgelegt.

Von den Erziehungsberechtigten muss ein Eigenanteil erbracht werden, das heißt es müssen Bücher auf eigene Kosten beschafft werden. Der Eigenanteil entfällt für Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz Zwölftes Buch (SGB XII).

Erforderliche Unterlagen

Bescheinigung des für Sie zuständigen Sozialamtes über die Freistellung vom Eigenanteil für Lernmittel.

Adresse
Herr Andre Brüggemann
Schulverwaltung
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
Telefon: 05971 939 162
Fax: 05971 939 8 162
Zimmer: 407
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr




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