Oft gefragte Services
Pflegekinderdienst
Im Mittelpunkt der Arbeit dieses Dienstes steht das Kind, welches aus unterschiedlichen Gründen für eine gewisse Zeit oder auf Dauer nicht innerhalb seiner Herkunftsfamilie leben kann.
Kinder brauchen für ihre Entwicklung eine sichere, stabile und dauerhafte, auf ihr Wohl ausgerichtete Eltern-Kind-Beziehung. Wir informieren und beraten Sie in allen Fragen der Bereitschaftspflege/Kurzzeitpflege/Dauerpflege von Kindern. Auch beraten und begleiten wir werdende Mütter/Eltern, die noch nicht wissen, wie es nach der Geburt ihres Kindes weitergehen soll, oder Eltern, die bereits Kinder haben und sich die Frage stellen, ob ein Zusammenleben mit dem Kind/den Kindern überhaupt weiterhin möglich ist. Es werden mit allen Eltern Wege erarbeitet, wie sie ihrer Verantwortung gerecht werden können, auch wenn das Kind nicht bei ihnen lebt, zum Beispiel Kennenlernen der Pflegeeltern.
Die befristete Unterbringung in Familien ist ein Hilfsangebot für Kinder in akuten familiären Krisen, wie Erkrankung, Unfälle oder Überforderung. Bei der Dauerpflege ist das angestrebte Ziel, dass sich zwischen dem Kind und den Annehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis entwickelt.
Die Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes beraten und begleiten Ehepaare und Personen, die ein Kind in Pflege nehmen möchten. Es wird eine fachliche Vorbereitung auf die Pflegeelternschaft durch Sozialarbeiter(innen) und Sozialpädagog(inn)en gewährleistet. Die Vorbereitung zur Aufnahme eines Kindes beinhaltet sowohl Einzelgespräche als auch eine Gruppenarbeit.
Die Entscheidung, welches Kind zu welchen Pflegeeltern vermittelt wird, hängt von vielen Faktoren ab. Die Aufgabe der Fachkräfte im Pflegekinderdienst ist es, in Zusammenarbeit mit den beteiligten Personen und Stellen, die vorhandenen Bedürfnisse und Wünsche aufzunehmen und Pflegeeltern zu suchen, die den Anforderungen für das vermittelnde Kind möglichst nahe kommen.
Ein Pflegeverhältnis stellt in der Regel eine Jugendhilfemaßnahme dar. Die Maßnahme kann auf Dauer oder zeitlich befristet angelegt sein. Die Jugendhilfemaßnahme beinhaltet sowohl die Begleitung und Beratung als auch einen angemessenen finanziellen Beitrag zum Unterhalt des Kindes und einen Anerkennungsbeitrag für den Erziehungsaufwand, dessen Höhe von der Pflegeform abhängig ist.
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Straßenverzeichnis Allgemeiner Sozialer Dienst, 348 KB
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