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Schiedsamtsbezirke in Rheine

In Rheine existieren drei - nach Postleitzahlen aufgeteilte - Schiedsamtsbezirke

Schiedsamtsbezirk

Schiedsperson

Anschrift

Stadt Rheine I
PLZ 48429

Guido Berlekamp

Stadtbergstr. 3

48429 Rheine

Tel. 0171 3441525

E-Mail: Guido.Berlekamp@Schiedsmann.de

Stadt Rheine I
PLZ 48429

1. Vertretung:
Blank, Sven

Stettiner Straße 31

48431 Rheine

Mobil: 0177 7742233

E-Mail: email@sven-blank.de

Stadt Rheine II
PLZ 48431

Blank, Sven

Stettiner Straße 31

48431 Rheine

Mobil: 0177 7742233

E-Mail: email@sven-blank.de

Stadt Rheine II
PLZ 48431

1. Vertretung:

Georg J. Ernsting

Rechtsamt der Stadt Rheine

c/o Georg J. Ernsting

Kardinal-Galen-Ring 69

48431 Rheine

Telefon: 05971 960 40 19

E-Mail: georg.ernsting@schiedsmann.de

Stadt Rheine III
PLZ 48432

Georg J. Ernsting

Rechtsamt der Stadt Rheine

c/o Georg J. Ernsting

Kardinal-Galen-Ring 69

48431 Rheine

Telefon: 05971 960 40 19

E-Mail: georg.ernsting@schiedsmann.de

Stadt Rheine III
PLZ 48432

1. Vertretung:
Guido Berlekamp

Stadtbergstr. 3

48429 Rheine

Tel. 0171 3441525

E-Mail: Guido.Berlekamp@Schiedsmann.de

Die Schiedsperson bestimmt einen Termin zur Verhandlung. Zu dieser müssen beide Parteien in der Privatwohnung der Schiedsperson erscheinen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben einer Partei kann die Schiedsperson ein Ordnungsgeld verhängen.

Das Schiedsverfahren endet, je nachdem, ob eine Einigung erzielt werden konnte bzw. das Schiedsverfahren erfolgreich oder erfolgslos verlaufen ist, mit dem Abschluss eines Vergleichs oder der Ausstellung einer sog. Erfolgslosigkeitsbescheinigung (in Strafsachen „Sühnebescheinigung“) durch die Schiedsperson. Die Bescheinigung wird auf Antrag hin ausgestellt. Im Anschluss kann die Straftat im Wege der Privatklage vor Gericht verhandelt bzw. der zivilrechtliche Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden. Der Vergleich wird von beiden Parteien unterschreiben. Er entfaltet dieselbe Bindungswirkung wie ein gerichtliches Urteil.

Die Schiedsperson erhebt für ihre Tätigkeit Kosten (Gebühren und Auslagen) nach dem Schiedsamtsgesetz NRW. Die Höhe der Gebühr beläuft sich auf 10,00 Euro. Kommt ein Vergleich zustande, beträgt die Gebühr 25,00 Euro. In besonderen Fällen kann die Gebühr, unter Berücksichtigung der Verhältnisse der Parteien und der Schwierigkeiten des Falls, auf 40,00 Euro erhöht werden.

Sie haben Fragen zum Schiedsverfahren? Wenn Sie Schiedsperson werden möchten, melden Sie sich bei uns!

Adresse
Frau Michaela Forstmann
Nadorff-Haus III
Kardinal-Galen-Ring 69
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 335
Fax: 05971 939 8335
Zimmer: 4
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr


Stichwörter
Schiedsverfahren, Schlichtungsverfahren, Güteverfahren, Schiedsamtssachen, Schiedsmann, Schiedsfrau Schiedsleute, Schiedspersonen, Nachbarschaftsstreit, Privatklage


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