Oft gefragte Services

Straßenreinigungsgebühren

Die Straßenreinigungs- und Winterwartungsgebühren werden im Grundbesitzabgabenbescheid der Stadt Rheine festgesetzt.

Maßstab für die Straßenreinigungsgebühr ist die Frontlänge, die Straßenart und die Reinigungshäufigkeit. Zu beachten ist hierbei, dass es sich bei der Frontlänge um einen Berechnungsmaßstab handelt, der nur teilweise mit der tatsächlichen Reinigungslänge übereinstimmt.

Die Winterwartungsgebühr umfasst vier Gebührensätze differenziert nach Dringlichkeitsstufen (Prioritäten). Im Rahmen der Winterwartung ist es leider nicht möglich alle Verkehrsbereiche gleichzeitig und sofort zu betreuen.

weitere informationen

Weitere Informationen sowie die aktuellen Satzungen zum Thema Straßenreinigungsgebühren entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Technischen Betriebe Rheine:

► Internetseite der TBR

Auf der Internetseite der Technischen Betriebe Rheine finden Sie ebenfalls die betreffende Datenschutz-Grundverordnung zu diesem Thema.

Straßen

 - Kosten

Die jährlichen Gebühren ab 2024 betragen pro Meter:

Turnus

Kosten

Bei vierzehntäglicher Reinigung

1,26 €

Bei wöchentlich einmaliger Reinigung

2,52 €

Bei wöchentlich zweimaliger Reinigung

5,03 €

Für Fußgängerzonen bei 3 Reinigungen je Woche

23,03 €

Für Fußgängerzonen bei 6 Reinigungen je Woche

46,05 €

Die jährlichen Gebühren für die Winterwartung ab 2024 betragen pro Meter:

Priorität Kosten

Priorität 1 - diese enthält alle Hauptverkehrs- und Hauptsammelstraßen inklusive Geh- und Radwege sowie Haupt- Einkaufsstraßen und Gefällestrecken und Fußgängerüberwege.

1,33 €

Priorität 2 - diese enthält alle ÖPNV-Routen und verkehrswichtige Sammelstraßen inklusive Geh- und Radwege.

1,07 €

Priorität 3 - diese enthält sonstige Sammel- und Anliegerstraßen mit besonderen Gefahrenpunkten (zum Beispiel Steigungen) inklusive Geh- und Radwege.

0,80 €

Priorität 4 - diese enthält sonstige Sammel- und Anliegerstraßen inklusive Geh- und Radwege.

0,40 €

Rechtsvorschriften

Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine

Adresse
Frau B. Pentzek
Grundbesitzabgaben Innenstadt, Hundesteuer A-G
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 304
Fax: 05971 939 663
Zimmer: 328
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 16:00 Uhr

Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 16:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr (gerade Wochen)


Frau S. Stockmann-Rötger
Grundbesitzabgaben links der Ems, Mesum, Hundesteuer H-Q
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 305
Fax: 05971 939 663
Zimmer: 320
Besuchszeiten

Die 08:30 – 12:00 Uhr 

Mi  08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr


Technische Betriebe Rheine
Am Bauhof 2 - 16
48431 Rheine
Telefon: 05971 9548 716
Fax: 05971 9548 508
Frau J. Brüggemeier
Grundbesitzabgaben rechts der Ems, Elte, Hundesteuer R-Z
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 302
Fax: 05971 939 8302
Zimmer: 326
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr


Merkblätter & Richtlinien
FB 4 - Abgaben Technische Betriebe Rheine, 87 KB

Hinweis: Um die Formulare/Dokumente im PDF-Format betrachten zu können, benötigen Sie einen aktuellen PDF-Reader. Den Acrobat Reader von Adobe können Sie sich auf der Website von Adobe kostenlos herunterladen.


Zurück zur Ergebnisliste