Oft gefragte Services

Hundesteuer

Das Halten von Hunden im Gebiet der Stadt Rheine ist grundsätzlich steuerpflichtig.

Die Hundesteuer ist lt. Bescheid fällig. Da Dauerbescheide verschickt werden, ist sie in den Folgejahren zu den Fälligkeiten 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November jeweils in Höhe eines Viertels der Jahressteuer zu entrichten. Die Hundesteuer kann auch vollständig am Jahresanfang gezahlt werden. Dauerbescheide behalten Ihre Gültigkeit, sofern der Hund nicht abgemeldet wird oder sich die Besteuerungsgrundlagen ändern.

Hundeanmeldung

Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in seinen Haushalt bei der Steuerverwaltung der Stadt Rheine anzumelden. Dies können Sie über das Online-Formular "Hundesteueran- und -abmeldung" erledigen. Seit dem 01. Januar 2023 werden keine Hundesteuermarken mehr vergeben. Die bisherigen Hundesteuermarken haben mit Ablauf des 31. Dezember 2022 ihre Gültigkeit verloren. 

Hinweis:
Bei der Anmeldung fügen Sie bitte einen Nachweis bei, aus dem hervorgeht, seit wann sich der Hund in Ihrem Haushalt befindet. Dies kann zum Beispiel ein Tierschutzvertrag, ein Impfbuch, ein Kaufvertrag oder ähnliches sein. Bitte geben Sie auch die Rasse des Hundes mit an. Bei einer Hundeübernahme sollte auch der Vorbesitzer angegeben werden.

Darüber hinaus müssen Hunde ab 40 cm (Schulterhöhe) oder/und ab 20 Kilogramm, sowie gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen bei der Ordnungsbehörde der Stadt Rheine angemeldet werden.

Weitere Informationen finden Sie unter dem Thema "Hundehaltung".

Hundeabmeldung

Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen bei der Stadt Rheine abzumelden, nachdem der Hund von ihm nicht mehr bzw. nicht mehr in Rheine gehalten wird. Im Falle der Hundeabgabe an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift des neuen Hundehalters anzugeben. Die Abmeldung können Sie über das Online-Formular "Hundesteueran- und -abmeldung" erledigen.

Hinweis:
Ebenfalls bitten wir um einen Nachweis, aus dem hervorgeht, wo der Hund verblieben ist. Dies kann zum Beispiel durch eine Tierarztrechnung, eine Euthanasiebescheinigung, einen Kaufvertrag oder ähnliches geschehen.

Hundehaltung auf Probe

Wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung aufgenommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, muss nachweisen, dass der Hund bereits in einer Stadt oder Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, wenn die Pflege, Verwahrung oder Haltung auf Probe den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.

 - Kosten

Die Steuer beträgt jährlich ab 2024:

für den ersten Hund

78,00 €

für den zweiten Hund

100,80 €

für jeden weiteren Hund

122,40 €

für den ersten gefährlichen Hund

586,80 €

für den zweiten gefährlichen Hund

663,60 €

für jeden weiteren gefährlichen Hund

736,80 €

Rechtsvorschriften

Hundesteuersatzung der Stadt Rheine

Hundesteuersatzung, 55 KB
Adresse
Frau B. Pentzek
Grundbesitzabgaben Innenstadt, Hundesteuer A-G
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 304
Fax: 05971 939 663
Zimmer: 328
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 16:00 Uhr

Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 16:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr (gerade Wochen)


Frau S. Stockmann-Rötger
Grundbesitzabgaben links der Ems, Mesum, Hundesteuer H-Q
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 305
Fax: 05971 939 663
Zimmer: 320
Besuchszeiten

Die 08:30 – 12:00 Uhr 

Mi  08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr


Frau J. Brüggemeier
Grundbesitzabgaben rechts der Ems, Elte, Hundesteuer R-Z
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 302
Fax: 05971 939 8302
Zimmer: 326
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr


Online-Dienste / Formulare
Merkblätter & Richtlinien
Hundesteuersatzung, 55 KB
FB 4 - Kommunale Aufwandssteuern, 70 KB

Hinweis: Um die Formulare/Dokumente im PDF-Format betrachten zu können, benötigen Sie einen aktuellen PDF-Reader. Den Acrobat Reader von Adobe können Sie sich auf der Website von Adobe kostenlos herunterladen.
Stichwörter
Hund


Zurück zur Ergebnisliste