Oft gefragte Services

Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche, die ins Berufsleben eintreten, dürfen gem. § 32 JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) nur beschäftigt werden, wenn sie von einem Arzt untersucht worden sind.

Der Arzt benötigt zur Abrechnung der Untersuchungskosten einen Untersuchungsberechtigungsschein. Dieser Untersuchungsberechtigungsschein wird von der Gemeinde ausgestellt.

Der Untersuchungsberechtigungsschein wird nur für Minderjährige ausgestellt. Ab dem 18. Lebensjahr ist für die Untersuchung der Schein nicht erforderlich.

Zur Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen für eine Nachuntersuchung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers über das Fortbestehen der Ausbildung notwendig.

Der Untersuchungsberechtigungsschein kann sofort mitgenommen werden.

Erforderliche Unterlagen

Die persönliche Vorsprache des Antragstellers oder eines gesetzlichen Vertreters (Elternteil) ist erforderlich. Dabei ist ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) vorzulegen.

 - Kosten

Die Ausstellung ist gebührenfrei.

Online Verfahren

Seit dem 1. Oktober 2023 können die Untersuchungsberechtigungsscheine über das neue Onlineportal www.untersuchungsberechtigungsschein.de beantragt werden. 

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Flyer zum Digitalen Untersuchungsberechtigungsschein:

Flyer Digitaler Untersuchungsberechtigungsschein, 286 KB

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Adresse
Team Bürgerbüro
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 348
Fax: 05971 939 641
Zimmer: 1
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr

Di   08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr

Sollten Sie das Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, telefonisch einen individuellen Termin zu vereinbaren.


Außenstelle Mesum
Nielandstraße 7
48432 Rheine
Telefon: 05975 93141
Fax: 05971 9398600
Besuchszeiten

Mo 08:30 - 12:00 Uhr

Di   08:30 - 12:00 Uhr

Mi  08:30 - 12:00, 14:00 - 17:00 Uhr

Wichtig

Vom 21.03.2024 – 05.04.2024 bleibt die Außenstelle Mesum geschlossen. Ab dem 08.04. ist sie wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zu erreichen.


Stichwörter
Jugendschutzuntersuchung


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