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Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus dem Melderegister

Jede Bürgerin und jeder Bürger hat ein Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe seiner Daten.

Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

  • Sie haben ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Bundesmeldegesetz erhobenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten zur Wahlwerbung (§ 50 Abs. 1 und 5 BMG).
  • ebenso gegen die Weiterleitung an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk zu Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 und 5 BMG)
  • gegen die Weiterleitung an Adressbuchverlage zur Herausgabe von Adressverzeichnissen in Buchform (§ 50 Abs. 3 und 5 BMG)
  • gegen die Weiterleitung an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, wenn sie als Familienangehöriger (Ehegatte, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder) von Mitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft nicht derselben oder keiner Religionsgesellschaft angehören. Dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke der Steuererhebung der jewei-ligen Religionsgesellschaft übermittelt werden (§ 42 Abs. 2 und 3 BMG)
  • gegen die Weiterleitung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial an Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr voll- jährig werden (§ 58c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetz und § 36 Abs. 2 BMG)
  • Einfache Melderegisterauskünfte (Vor- und Familienname, gegebenenfalls Doktorgrad, Anschrift) zum Zwecke der Werbung und des Adress- handels darf die Meldebehörde nur nach ihrer generellen Einwilligung erteilen (§ 44 Abs. 3 Satz 2 BMG)

Voraussetzungen

Die/Der Meldepflichtige muss in Rheine gemeldet sein. Der Widerspruch kann persönlich im Bürgerbüro oder schriftlich abgegeben werden.

Rechtsvorschriften

Bundesmeldegesetz (BMG)

Adresse
Team Bürgerbüro
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 348
Fax: 05971 939 641
Zimmer: 1
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr

Di   08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr

Sollten Sie das Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, telefonisch einen individuellen Termin zu vereinbaren.


Außenstelle Mesum
Nielandstraße 7
48432 Rheine
Telefon: 05975 93141
Fax: 05971 9398600
Besuchszeiten

Mo 08:30 - 12:00 Uhr

Di   08:30 - 12:00 Uhr

Mi  08:30 - 12:00, 14:00 - 17:00 Uhr

Wichtig

Vom 21.03.2024 – 05.04.2024 bleibt die Außenstelle Mesum geschlossen. Ab dem 08.04. ist sie wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zu erreichen.


Stichwörter
Bürgeramt, Bürgerservice, Bürgerbüro, Auskunftssperre, Übermittlungssperre


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