Dienstleistungen von A - Z
Adoptionsvermittlung
- Die für Ihren Wohnort/für Sie zuständige Fachkraft finden Sie hier:
- Informationen über das Team der Adoptionsvermittlungsstelle und die Grundlagen der Zusammenarbeit finden Sie unter dem Thema "Wir über uns".
- Sie sind unsicher, ob Sie mit Ihrem Kind zusammenleben können? Sie denken darüber nach, Ihr Kind zur Adoption freizugeben? Nähere Informationen finden Sie unter dem Thema "Adoptionsfreigabe".
- Sie überlegen, ein Kind zu adoptieren? Nähere Informationen finden Sie unter dem Thema "Ein Kind adoptieren wollen".
- Sie überlegen, das Kind Ihres Ehemannes/Ihrer Ehefrau zu adoptieren? Nähere Informationen finden Sie unter dem Thema "Stiefkindadoption".
- Sie überlegen, ein verwandtes Kind zu adoptieren? Nähere Informationen finden Sie unter dem Thema "Verwandtenadoption".
- Sie wurden adoptiert. Sie beschäftigen sich mit Ihrer Herkunft/Herkunftsfamilie? Sie haben ein Kind zur Adoption freigegeben? Sie möchten wissen, wie es dem Kind geht? Sie wissen von Verwandten, die adoptiert wurden, und wünschen sich Informationen? Nähere Informationen finden Sie unter dem Thema "Herkunftsklärung".
Weitere Informationen
- Adoptionsstelle Landesjugendamt - Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Münster
- Bundeszentralstelle für Auslandsadoption beim Bundesamt für Justiz
- Frühe Hilfen Online ►Angebote für Familien mit Kindern bis zu drei Jahren im Kreis Steinfurt
- Pflege- und Adoptiveltern in Münster e.V.
- Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V.
- adoptionsinfo.de – Portal für Adoptionsinteressenten und Fachkräfte
- www.moses-online.de
- https://familienportal.de/ ► dort den Suchbegriff „Adoption“ oder andere Suchbegriffe eingeben
Rechtsvorschriften
- Vorschriften der §§ 1741 bis 1772 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
- Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)
- Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 (Adoptionsübereinkommensgesetz – Ausführungsgesetz = AdÜbAG)
- Gesetz über die Wirkung der Annahme als Kind nach ausländischem Recht (AdWirkG)
- Vorschriften der §§ 189 und 194 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- §§ 67 bis 85a Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)
- §§ 51 bis 61 ff. Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- § 35 Erstes Buch Sozialgesetzbuch
Adresse
Frau L. Laurenz
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 574
Fax: 05971 939 8 574
E-Mail: L.Laurenz@rheine.de
Zimmer: 227
Besuchszeiten
Termine nach Vereinbarung
Frau U. Lompa
Adoptionsvermittlung
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstr. 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 559
Fax: 05971 939 559
E-Mail: ulrike.lompa@rheine.de
Zimmer: 229
Besuchszeiten
Termine nach Vereinbarung
Frau W. Lampe
Adoptionsvermittlung
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 362
Fax: 05971 939 8 362
E-Mail: w.lampe@rheine.de
Zimmer: 233
Besuchszeiten
Termine nach Vereinbarung
Frau N. Wenning
Adoptionsvermittlung
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 587
Fax: 05971 939 8 587
E-Mail: nicole.wenning@rheine.de
Zimmer: 233
Besuchszeiten
Termine nach Vereinbarung
Merkblätter & Richtlinien
SB 2 - Adoptionsvermittlung, 60 KB
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