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Apostillen/ Beglaubigungen für Legalisationszwecke
Die Beglaubigung einer inländischen Urkunde ist immer dann erforderlich, wenn die Legalisation vorgeschrieben oder verlangt wird.
Diese Beglaubigungen werden nicht durch die Stadt Rheine vorgenommen. Zuständig ist im Regelfall die Bezirksregierung Münster.
Weitere Informationen finden Sie unter
Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Di 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00– 17:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
Sollten Sie das Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, telefonisch einen individuellen Termin zu vereinbaren.
Montag, Dienstag und Mittwoch von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
sowie am Mittwochnachmittag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Am Donnerstag und Freitag ist die Außenstelle geschlossen.
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