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Apostillen/ Beglaubigungen für Legalisationszwecke
Die Beglaubigung einer inländischen Urkunde ist immer dann erforderlich, wenn die Legalisation vorgeschrieben oder verlangt wird.
Diese Beglaubigungen werden nicht durch die Stadt Rheine vorgenommen. Zuständig ist im Regelfall die Bezirksregierung Münster.
Weitere Informationen finden Sie unter
Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Di 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
Sollten Sie das Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, telefonisch einen individuellen Termin zu vereinbaren.
Mo 08:30 - 12:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00, 14:00 - 17:00 Uhr
Wichtig
Vom 23.09.2024 bis zum 25.09.2024 bleibt die Außenstelle geschlossen. Ab dem 30.09.2024. ist sie wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zu erreichen.
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