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Umwandlung der Nebenwohnung in eine Hauptwohnung

Die Umwandlung der Nebenwohnung in eine Hauptwohnung ist im Bürgerbüro der Stadt Rheine vorzunehmen.

Die Umwandlung der Nebenwohnung in eine Hauptwohnung ist umgehend persönlich beziehungsweise durch eine bevollmächtigte Person oder schriftlich vorzunehmen.

Erforderliche Unterlagen

Zur Ummeldung ist ein gültiger Personalausweis (gegebenenfalls Reisepass/Kinderreisepass) erforderlich. Sofern eine neue Wohnung bezogen wird, ist zudem eine Wohnungsgeberbestätigung (Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers) vorzulegen.

 - Kosten

keine

Rechtsvorschriften

Bundesmeldegesetz (BMG)

Adresse
Team Bürgerbüro
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 348
Fax: 05971 939 641
Zimmer: 1
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr

Di   08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr

Sollten Sie das Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, telefonisch einen individuellen Termin zu vereinbaren.


Außenstelle Mesum
Nielandstraße 7
48432 Rheine
Telefon: 05975 93141
Fax: 05971 9398600
Besuchszeiten

Mo 08:30 - 12:00 Uhr

Di   08:30 - 12:00 Uhr

Mi  08:30 - 12:00, 14:00 - 17:00 Uhr

Wichtig

Vom 21.03.2024 – 05.04.2024 bleibt die Außenstelle Mesum geschlossen. Ab dem 08.04. ist sie wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zu erreichen.


Stichwörter
Bürgeramt, Bürgerservice, Bürgerbüro


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