Dienstleistungen von A - Z

Europawahl

Wahltermin

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat am 10. August 2023 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt.


Wahlhelfende gesucht!

Möchten Sie Demokratie einmal live erleben und aktiv an der Durchführung einer Wahl beteiligt sein?

In Rheine werden für eine Wahl ca. 500 Wahlhelfende benötigt, die vor Ort in einem Wahllokal oder bei der Ermittlung des Briefwahlergebnisses eingesetzt werden. Wahlhelfende sind ehrenamtlich tätig, erhalten jedoch ein sogenanntes "Erfrischungsgeld" i. H. v. 25 Euro.

Die Tätigkeit setzt voraus, dass Sie am Wahltag wahlberechtigt für die Europawahl sind. Wahlberechtigt sind Deutsche und Unionsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit 3 Monaten in Deutschland oder in einem der anderen EU-Mitgliedstaaten wohnen. Besondere Erfahrungen oder Kenntnisse sind nicht erforderlich. Wichtig ist allerdings, dass Sie Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen, denn die Wählenden dürfen bei ihrer Wahl im Wahllokal in keiner Weise beeinflusst werden. 

In einem Wahllokal beaufsichtigen Sie als Mitglied des Wahlvorstandes das Wahlgeschehen und sorgen für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl. Sie geben Stimmzettel aus und überwachen die Einhaltung der Wahlgrundsätze (frei, gleich, geheim, unmittelbar, allgemein). Die Mitglieder des Wahlvorstandes üben die ehrenamtliche Tätigkeit während der Wahlhandlung (von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr) in zwei Schichten (vormittags oder nachmittags) aus. Anschließend tritt um 18 Uhr der gesamte Wahlvorstand zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen.

In einem Briefwahllokal prüfen Sie am Wahltag ab 14:30 Uhr, ob die eingegangenen Wahlbriefe die formellen Voraussetzungen erfüllen. In einem zweiten Verfahren zählen Sie zusammen mit den anderen Wahlhelfenden die per Briefwahl abgegebenen Stimmen aus. Auch hier beginnt die Ermittlung des Wahlergebnisses um 18.00 Uhr. 

Bewerben Sie sich gerne hier!


Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament setzt sich aus 705 Mitgliedern (MdEP) zusammen, die in den 27 Mitgliedstaaten der erweiterten Europäischen Union gewählt worden sind. Seit 1979 werden die Abgeordneten für die Dauer von fünf Jahren in allgemeinen unmittelbaren Wahlen gewählt.

Das Europäische Parlament ist ein wichtiges Forum für die politische Debatte und die Beschlussfassung auf EU-Ebene. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden direkt von den Wählerinnen und Wählern in allen Mitgliedstaaten gewählt. Das Parlament vertritt somit die Interessen der Menschen im Hinblick auf die EU-Gesetzgebung und stellt sicher, dass die Arbeitsweise der anderen EU-Organe demokratischen Grundsätzen folgt.


Herabsenkung des Wahlalters

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.


Wahlberechtigung

Zur Europawahl wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die in Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Wahlberechtigten, die am 28.04.2024 in der Stadt Neuss gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverezeichnis eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung.

Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Auch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche für die Europawahl wahlberechtigt, sofern sie in Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht weder in Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Unionsbürger/-innen können entweder in Deutschland oder im Herkunfts-Mitgliedstaat ihre Stimme abgeben. Sie können in Deutschland grundsätzlich nur dann wählen, wenn sie in einem Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen sind.

Die erstmalige Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis erfolgt nur auf förmlichen Antrag, der bis zum 19.05.2024 bei der Gemeindebehörde der alleinigen Wohnung bzw. der Gemeindebehörde der Hauptwohnung eingehen muss. Haben Sie bereits bei der Wahl am 13. Juni 1999 oder einer späteren Europawahl einen Antrag auf Aufnahme in ein Wählerverzeichnis in Deutschland gestellt, so brauchen Sie keinen erneuten Antrag zu stellen. Ihre Eintragung erfolgt dann von Amts wegen. Sollten Sie allerdings aus Deutschland weggezogen und wieder zugezogen sein, müssen Sie immer einen neuen Antrag auf Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis stellen.

Sollten Sie von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen worden sein, aber in Ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat wählen wollen, so müssen Sie bei der zuständigen Gemeindebehörde bis zum 19.05.2024 einen förmlichen Antrag, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden, stellen.

Informationen für Deutsche im Ausland

Wahlberechtigt sind auch sogenannte Auslandsdeutsche, also Deutschen, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und

  • nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Sie an der Europawahl teilnehmen, müssen Sie einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Informationen für Rückkehrende aus dem Ausland

Nach einem Wegzug aus Deutschland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland im Zeitraum vom 29.04.2024 bis zum 19.05.2024 müssen Sie immer einen neuen Antrag auf Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis stellen.


Wahlergebnisse der letzten Europawahl

Wahlergebnis der Europawahl am 26. Mai 2019

Gesamtergebnis der Europawahl


Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie auf folgenden Seiten:

► Bundeswahlleiterin

► Europäisches Parlament

Adresse
Herr Michael Vogelsang
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 214
Fax: 05971 939 8 214
Zimmer: 353
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr


Frau Maike Haking
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 230
Fax: 05971 939 8 230
Zimmer: 355
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr




Zurück zur Ergebnisliste