Dienstleistungen von A - Z
Bundestagswahl
Der Bundestag wird vom Volk gewählt und ist der Ort, an dem unterschiedliche Auffassungen über den richtigen politischen Weg formuliert und diskutiert werden.
Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierungsarbeit.
Die 734 Abgeordneten entscheiden auch über den Bundeshaushalt und die Einsätze der Bundeswehr im Ausland.
Eine weitere wichtige Aufgabe des Bundestages ist die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers.
Die Gesetzgebung ist in Deutschland Aufgabe der Parlamente. Der Bundestag ist somit das wichtigste Organ der Legislative im Bund. Da die Länder im föderalen Staatssystem Deutschlands einen wesentlichen Anteil an der Staatsgewalt haben, ist auch die Länderkammer (Bundesrat) am Gesetzgebungsverfahren beteiligt.
Wahltermin
Die nächste Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt.
Pressemitteilung vom 16. Januar 2025
Bundestagswahl 2025 - Stadt Rheine sucht Wahlhelfende für die Briefwahlauszählung
Am 23. Februar findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Zur Durchführung dieser Wahl werden neben 48 Urnenwahllokale 16 Briefwahllokale eingerichtet, um die bis am Wahltag 18 Uhr abgegebenen Wahlbriefe zu prüfen und deren Stimmen auszuzählen. Die Briefwahllokale werden in den Kaufmännischen Schulen an der Lindenstraße 36 eingerichtet, kostenlose Parkplätze stehen zur Verfügung. Jedes Briefwahllokal wird mit einem Wahlvorstand besetzt, der aus dem Vorsitz, einer Stellvertretung und sechs Beisitzenden besteht. Den Vorsitz und die Stellvertretung übernehmen städtische Mitarbeitende, die Beisitzenden werden aus dem Kreis der Wahlberechtigten berufen. Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag um 14:30 Uhr in den Kaufmännischen Schulen zusammen, um dort bis ca. 21 Uhr das Wahlergebnis zu ermitteln. Für die Wahrnehmung der ehrenamtlichen Tätigkeit und den damit verbundenen Aufwendungen erhalten die Beisitzenden am Wahltag ein sog. „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 25 Euro. Die Wahlvorstände für die Urnenwahllokale sind besetzt, jedoch ist die Stadt Rheine noch auf der Suche nach Wahlberechtigten, die bereit sind, in den Briefwahllokalen mitzuarbeiten. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit drei Monaten in Deutschland wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wahlhelfende übernehmen eine interessante und verantwortungsvolle Aufgabe am Wahltag, für die Arbeit im Wahlvorstand sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Bei Interesse ist eine Meldung über ein Online-Formular, welches bequem unter www.rheine.de/wahlhelferbriefwahl aufrufbar ist, möglich. Zudem ist das Team des Wahlamtes per E-Mail an wahlamt@rheine.de und telefonisch unter der 05971 939-565 erreichbar.
Pressemitteilung vom 10. Januar 2025
Bundestagswahl 2025
Eröffnung des Wahlamtes und Versand von Briefwahlunterlagen ab dem 5. Februar 2025
Wahlbenachrichtigungen
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
In der 3., 4. und 5. Kalenderwoche werden den rund 57.000 Wahlberechtigten der Stadt Rheine die Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Die Wahlbenachrichtigung wird in Form eines Briefes versandt.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und seit mindestens drei Monaten, also seit dem 23. November 2024, in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.
Zudem können Deutsche, die im Ausland leben, unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in Rheine wahlberechtigt sein. Diese richten sich nach einem früheren dreimonatigen Aufenthalt in Rheine, der nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, oder der persönlichen Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland. In beiden Fällen ist ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis, der bis zum 2. Februar 2025 gestellt werden kann, erforderlich. Weitere Informationen und die notwendigen Formulare stehen sowohl auf der städtischen Homepage unter www.rheine.de > Rathaus & Service > Wahlen > Bundestagswahl als auch auf der Homepage der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de bereit.
Briefwahlunterlagen
Wer am 23. Februar 2025 nicht persönlich zur Wahl gehen kann, hat die Möglichkeit, seine/ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Für die Teilnahme an der Wahl per Briefwahl ist ein Wahlscheinantrag erforderlich. Ein Wahlscheinantrag samt Briefwahlunterlagen kann mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, formlos, schriftlich, mündlich (nicht telefonisch) oder elektronisch gestellt werden. Folgende Angaben sind erforderlich: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift, gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift.
Auch online wird die Beantragung eines Wahlscheins samt Briefwahlunterlagen wieder möglich sein. Ein entsprechendes Formular kann ab dem 13. Januar 2025 bequem über den Link www.rheine.de/briefwahl oder den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code erreicht werden. Der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung ist personalisiert, sodass der Antragsteller/die Antragstellerin auf die Eingabe seiner/ihrer Daten größtenteils verzichten kann; lediglich das Geburtsdatum und ggf. eine abweichende Versandanschrift müssen eingetragen werden. Der Wahlschein samt Briefwahlunterlagen wird nach erfolgter Antragstellung per Post zugestellt.
Die Stadt Rheine weist darauf hin, dass sich das Briefwahlgeschäft im Vergleich zu anderen Wahlen aufgrund der Besonderheit der vorgezogenen Bundestagswahl von sechs auf etwas mehr als zwei Wochen verkürzt. Wer Gebrauch von der Briefwahl machen möchte, sollte die Unterlagen möglichst frühzeitig beantragen. Wichtig ist, dass die roten Wahlbriefe bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag wieder bei der Stadt Rheine ankommen, damit die Stimmen bei der Briefwahlauszählung mitgezählt werden können. Der Kreis Steinfurt hat die Stimmzettellieferung für den 4. Februar 2025 avisiert, sodass das Wahlamt der Stadt Rheine ab dem 5. Februar 2025 seine Türen öffnet.
Ab dann besteht die Möglichkeit, den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen direkt im Wahlamt der Stadt Rheine zu beantragen. Dazu ist neben der Wahlbenachrichtigung ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Identifikationsnachweis) bereitzuhalten und auf Verlangen vorzuzeigen. Auch ein Wählen ohne Wahlbenachrichtigung ist möglich.
Wichtig: Wer für eine andere Person Wahlschein samt Briefwahlunterlagen beantragt und/oder persönlich in Empfang nimmt, muss entsprechende schriftliche Vollmachten vorlegen.
Neben der Beantragung und Abholung von Briefwahlunterlagen kann die Briefwahl auch bequem direkt vor Ort vorgenommen werden. Das barrierefreie Wahlamt befindet sich ab dem 5. Februar 2025 im 1. Obergeschoss des Neuen Rathauses. Geöffnet hat das Wahlamt dann von montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr, am Freitag vor der Wahl, 21. Februar 2025, von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Zudem öffnet das Wahlamt an zwei Samstagen – am 8. und 15. Februar 2025 von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen oder verloren ist, kann bis zum Samstag, 22. Februar 2025, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Wenden Sie sich in diesen Fällen umgehend an das Wahlamt. Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist die Beantragung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag um 15:00 Uhr möglich.
Telefonisch ist das Wahlamt der Stadt Rheine bereits jetzt unter der Rufnummer 05971 939-565 und per E-Mail an wahlamt@rheine.de erreichbar.
Antragsformular für Deutsche im Ausland
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Das hierfür erforderliche Antragsformular wurde durch den Verordnungsgeber angepasst. Es gibt nun zwei unterschiedliche Formulare, die in zwei unterschiedlichen Fällen Verwendung finden. Das geänderte Antragsverfahren wird auf dem Internetauftritt der Bundeswahlleiterin näher erläutert. Die Formulare finden Sie sowohl hier auf dieser Seite als auch auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und postalisch im Original an die Stadt Rheine - Wahlamt - übermittelt werden.
Wird ein Antrag nach Anlage 2 (frühere Wohnung / früherer Aufenthalt in Deutschland) gestellt, kann dieser auch per Fax, E-Mail (wahlamt@rheine.de) oder sonstiger dokumentierbarer elektronischer Übermittlung an die Stadt Rheine - Wahlamt - übermittelt werden.
Es wird empfohlen, den Antrag möglichst frühzeitig zu übersenden. Dies kann auch jetzt schon erfolgen.
WAHLERGEBNISSE DER LETZTEN BUNDESTAGSWAHL
Die letzte Bundestagswahl fand am 26. September 2021 statt. Die Ergebnisse der Wahl finden Sie hier:
► Wahlergebnis Bundestagswahl 2021 in Rheine
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des
Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
- Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche mit früherer Wohnung / früherem Aufenthalt in Deutschland (Anlage 2 Bundeswahlordnung)
- Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche ohne frühere Wohnung / früherem Aufenthalt in Deutschland (Anlage 2a Bundeswahlordnung)
Zurück zur Ergebnisliste