Das Vorstellungsgespräch und die Entscheidung

Für jede zu vergebene Ausbildungsstelle werden ca. sechs Bewerber(innen) zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Die Auswahl richtet sich nach dem Testergebnis.

Sie sollten nicht darüber irritiert sein, wenn schon mal eine Gruppe von vier bis sechs Personen bei diesem Gespräch anwesend ist. Neben den ummittelbaren Ausbildern sind auch Mitglieder des Personalrates sowie die Gleichstellungsbeauftragte an der Azubi-Auswahl beteiligt. Und wenn ein(e) Bewerber(in) schwerbehindert ist, vertritt zusätzlich die Schwerbehindertenvertretung deren Interessen.

Wenn Sie zu einem Gespräch eingeladen werden, hat Ihre Bewerbung überzeugt und Sie können sich nun auch persönlich Ihrem möglichen zukünftigen Arbeitgeber präsentieren:

Aufgeregt sein ist dabei normal! Verrückt machen sollte man sich aber nicht – vorbereiten allerdings schon. Und denken Sie daran: Ihr Typ ist gefragt – kein Schauspieler!

Im Internet erhalten Sie viele Anregungen, was in einem Vorstellungsgespräch auf Sie zukommen kann.

Die Entscheidung

Natürlich erhält nur eine/-r der Kandidatinnen oder Kandidaten am Ende die Zusage für den Ausbildungsvertrag. Wenn Sie wissen möchten, warum wir uns dann trotz der Vorauswahl doch nicht für Sie entschieden haben, dann rufen Sie gerne an und fragen nach. Haben Sie keine Scheu mit uns Kontakt aufzunehmen, vielleicht helfen die Hinweise für Ihre weiteren Bewerbungsverfahren.