Lebenssituationen
Beglaubigung einer Kopie
Die Beglaubigung einer Kopie kann beim Bürgerbüro der Stadt Rheine vorgenommen werden.
Eine amtliche Beglaubigung darf durch das Bürgerbüro nicht vorgenommen werden bei Personenstandsurkunden und Schriftstücken, für die eine öffentliche Beglaubigung gesetzlich vorgeschrieben ist (zum Beispiel Familienrecht, Erbrecht, Grundbuchangelegenheiten, Vereins- und Registersachen).
Erforderliche Unterlagen
Für die Beglaubigung einer Kopie sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Originaldokument
- Kopie des Originaldokumentes
- Kosten
3,75 Euro pro Kopie
Rechtsvorschriften
Verwaltungsverfahrensgesetz
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Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Di 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
Sollten Sie das Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, telefonisch einen individuellen Termin zu vereinbaren.
In der Woche vom 02. bis zum 06. Oktober ist die Außenstelle geschlossen. Bitte nutzen Sie in dieser Zeit das Bürgerbüro im alten Rathaus. Ab dem 09. Oktober ist die Außenstelle dann wieder zu den unten aufgeführten Öffnungszeiten besetzt:
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Mo 08:30 - 12:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00, 14:00 - 17:00 Uhr
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