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Sorgeerklärungen

Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, können die gemeinsame elterliche Sorge für ein gemeinsames Kind ausüben. Hierzu sind die öffentlich beurkundeten Erklärungen beider Elternteile erforderlich (Sorgeerklärung).

Sofern keine Sorgeerklärungen abgegeben werden, übt die Mutter des Kindes die elterliche Sorge allein aus. Die Sorgeerklärung kann nur einmal abgegeben und nur durch Beschluss des Familiengerichtes aufgehoben oder geändert werden.

Weiterhin erteilt das Jugendamt der Stadt Rheine für Kinder, die in Rheine wohnhaft sind, unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte aus dem Sorgeregister (Negativbescheinigung). Die Auskünfte aus dem Sorgeregister können online beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen
  • gültige Ausweispapiere
  • Vaterschaftsanerkenntnis
  • Geburtsurkunde

Adresse
Buchstaben A-C
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Zimmer 404
05971 939 8 504
Besuchszeiten

Mo 8:30 - 12:00 Uhr

Die 8:30 - 12:00 Uhr

Do 8:30 - 12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.)

Buchstaben D-F, V
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Zimmer 403
05971 939 8 572
Besuchszeiten

Mo 8:30 - 12:00 Uhr

Die 8:30 - 12:00 Uhr

Do 8:30 - 12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.)

Buchstaben G+H
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Zimmer 405
05971 939 8 149
Besuchszeiten

Mo 8:30 - 12:00 Uhr

Die 8:30 - 12:00 Uhr

Do 8:30 - 12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.)

Buchstaben L-N, P, Sp-Sz
Cityhaus
Bahnhofstr. 1
48431 Rheine
Zimmer 405
05971 939 8 593
Besuchszeiten

Mo 8:30 - 12:00 Uhr

Die 8:30 - 12:00 Uhr

Do 8:30 - 12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.)

Buchstaben I-K, Ro-Rz, Z
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Zimmer 403
05971 939 8 165
Besuchszeiten

Mo 8:30 - 12:00 Uhr

Die 8:30 - 12:00 Uhr

Do 8:30 - 12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.)

Buchstaben S-So, T
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Zimmer 406
05971 / 939 8 522
Besuchszeiten

Mo 8:30 - 12:00 Uhr

Die 8:30 - 12:00 Uhr

Do 8:30 - 12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.)

Buchstaben O, Q, Ra-Rz, W, X, Y
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Zimmer 401
05971 939 8 505
Besuchszeiten

Mo 8:30 - 12:00 Uhr

Die 8:30 - 12:00 Uhr

Do 8:30 - 12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.)

Funktion
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Zimmer 402
05971 939 8 963
Besuchszeiten

Mo 8:30 - 12:00 Uhr

Die 8:30 - 12:00 Uhr

Do 8:30 - 12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.)

Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Zimmer 401
05971 939 8 502
Besuchszeiten

Mo 8:30 - 12:00 Uhr

Die 8:30 - 12:00 Uhr

Do 8:30 - 12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.)

Stichwörter
Negativbescheinigung, Sorgeerklärung, Sorgeregister
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