Lebenssituationen
Beistandschaften
Getrennt lebende sorgeberechtigte Elternteile können im Jugendamt der Stadt Rheine kostenlos eine Beistandschaft für ihr minderjähriges Kind beantragen. Der Beistand tritt zu dem von der Mutter benannten Vater in Verbindung. Er ermittelt den Aufenthalt des Vaters, wenn dieser nicht bekannt sein sollte. Falls die Vaterschaft nicht freiwillig beim Jugendamt anerkannt wird, stellt der Beistand im Namen des Kindes einen gerichtlichen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft und vertritt das Kind im gerichtlichen Verfahren.
Im Rahmen der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen prüft der Beistand das Einkommen des Unterhaltspflichtigen und errechnet die genaue Höhe des zu zahlenden Unterhaltsbetrages. Eine freiwillig erklärte Unterhaltsverpflichtung kann von den Urkundspersonen des Jugendamtes beurkundet werden. Ist der Unterhalt strittig, wird das Kind in einem gerichtlichen Verfahren durch den Beistand vertreten.
Sofern Unterhaltspflichtige ihrer Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommen, setzt der Beistand die Unterhaltsansprüche der von ihm vertretenen Kinder durch (gegenebenfalls durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen). Die Beistandschaft endet, sobald der antragstellende Elternteil dies schriftlich verlangt oder die Voraussetzungen, die für die Einrichtung einer Beistandschaft erfüllt sein müssen, nicht mehr vorliegen. Der Elternteil ist dann wieder allein für die Vertretung des Kindes in diesem Bereich zuständig.
Ansprechpartner/innen und Buchstabengruppen
Frau Thape: A - De
Frau Hoppe: Di - F Frau Theismann G-HI
Frau Lüttmann: Ho - Kri
Frau Heemann: Kro - Reg
Frau Benkhoff: Rei - T
Frau Rauß: U - Z
Weitere Informationen
► Broschüre "Die Beistandschaft" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Erforderliche Unterlagen
- gültige Ausweispapiere
- Geburtsurkunde des Kindes
- soweit vorhanden: Scheidungsurteil, Unterhaltstitel und gegebenenfalls Vaterschaftsanerkenntnis
Rechtsvorschriften
- BGB
- ZPO
- FamFG
- Beurkundungsgesetz
- SGB VIII
- Insolvenzordnung
Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus sind die Büros der Abteilung Beistandschaft im Cityhaus zurzeit geschlossen.
Bitte nehmen Sie telefonisch, per Mail oder auf dem Postweg Kontakt zu Frau Thape auf.
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