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Vaterschaftsanerkennung

Die Vaterschaftsanerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter. Die Eltern können gemeinsam oder getrennt im Jugendamt der Stadt Rheine vorsprechen. Die Vaterschaftsanerkennung / Zustimmung der Mutter kann schon vor der Geburt des Kindes erfolgen.

Das Jugendamt berät und unterstützt Mütter bei der Vaterschaftsfeststellung. Für diese Aufgabe kann auch eine kostenlose Beistandschaft beantragt werden. Ohne rechtsverbindliche Vaterschaftsfeststellung/-anerkennung können für Kinder weder Unterhalts- noch eventuelle Renten- oder Erbansprüche geltend gemacht werden. Eine kostenlose Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und der Zustimmung der Mutter ist nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Bitte vereinbaren Sie unbedingt telefonisch einen Beurkundungstermin!

Erforderliche Unterlagen
  • gültige Ausweispapiere
  • Geburtsurkunde des Kindes

Adresse
Buchstaben A-C
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Zimmer 404
05971 939 8 504
Besuchszeiten

Mo 8:30 - 12:00 Uhr

Die 8:30 - 12:00 Uhr

Do 8:30 - 12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.)

Buchstaben D-F, V
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Zimmer 403
05971 939 8 572
Besuchszeiten

Mo 8:30 - 12:00 Uhr

Die 8:30 - 12:00 Uhr

Do 8:30 - 12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.)

Buchstaben G+H
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Zimmer 405
05971 939 8 149
Besuchszeiten

Mo 8:30 - 12:00 Uhr

Die 8:30 - 12:00 Uhr

Do 8:30 - 12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.)

Buchstaben L-N, P, Sp-Sz
Cityhaus
Bahnhofstr. 1
48431 Rheine
Zimmer 405
05971 939 8 593
Besuchszeiten

Mo 8:30 - 12:00 Uhr

Die 8:30 - 12:00 Uhr

Do 8:30 - 12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.)

Buchstaben I-K, Ro-Rz, Z
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Zimmer 403
05971 939 8 165
Besuchszeiten

Mo 8:30 - 12:00 Uhr

Die 8:30 - 12:00 Uhr

Do 8:30 - 12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.)

Buchstaben S-So, T
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Zimmer 406
05971 / 939 8 522
Besuchszeiten

Mo 8:30 - 12:00 Uhr

Die 8:30 - 12:00 Uhr

Do 8:30 - 12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.)

Buchstaben O, Q, Ra-Rz, W, X, Y
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Zimmer 401
05971 939 8 505
Besuchszeiten

Mo 8:30 - 12:00 Uhr

Die 8:30 - 12:00 Uhr

Do 8:30 - 12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.)

Funktion
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Zimmer 402
05971 939 8 963
Besuchszeiten

Mo 8:30 - 12:00 Uhr

Die 8:30 - 12:00 Uhr

Do 8:30 - 12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.)

Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Zimmer 401
05971 939 8 502
Besuchszeiten

Mo 8:30 - 12:00 Uhr

Die 8:30 - 12:00 Uhr

Do 8:30 - 12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.)

Stichwörter
Unterhalt, Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt, Volljährigenunterhalt, Unterhaltsverpflichtung, Vater, Vaterschaft, Vaterschaftsfeststellung, Beurkundungen, Urkunde, Sorgerecht, Sorgeregister, Negativbescheinigung, Alleinsorge, alleiniges Sorgerecht
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