Lebenssituationen
Vaterschaftsanerkennung
Die Vaterschaftsanerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter. Die Eltern können gemeinsam oder getrennt im Jugendamt der Stadt Rheine vorsprechen. Die Vaterschaftsanerkennung / Zustimmung der Mutter kann schon vor der Geburt des Kindes erfolgen.
Das Jugendamt berät und unterstützt Mütter bei der Vaterschaftsfeststellung. Für diese Aufgabe kann auch eine kostenlose Beistandschaft beantragt werden. Ohne rechtsverbindliche Vaterschaftsfeststellung können für Kinder weder Unterhalts- noch eventuelle Renten- oder Erbansprüche geltend gemacht werden. Eine kostenlose Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und der Zustimmung der Mutter ist nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Bitte vereinbaren Sie unbedingt telefonisch einen Beurkundungstermin!
Ansprechpartner/innen und Buchstabengruppen
Frau Heemann: -----
Frau Thape: A-C
Frau Benkhoff: S-Si
Frau Hoppe: D,E,F
Frau Lüttmann: I, J, K, Z
Frau Theismann: G, Ha--Hi
Frau Eissing: L, M, P, Sp--Sz
Frau Rauß: O, Q, U, W, X, Y
Herr Dirksmeier: Ho--Hu, N, R, Sj--So, T, V
Erforderliche Unterlagen
- gültige Ausweispapiere
- Geburtsurkunde des Kindes
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Weiterführende Ressorts
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(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.)
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