Lebenssituationen
Anmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung
Die Anmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Einzug
- persönlich
- durch eine bevollmächtigte Person
vorzunehmen.
Erforderliche Unterlagen
Bei der Anmeldung ist seit dem 01.11.2015 neben dem gültigen Personalausweis (gegebenenfalls Reisepass/Kinderausweis) auch eine Wohnungsgeberbestätigung (Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers) vorzulegen. Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend.
- Kosten
keine
Rechtsvorschriften
Bundesmeldegesetz (BMG)
Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Di 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00– 17:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
Sollten Sie das Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, telefonisch einen individuellen Termin zu vereinbaren.
Montag, Dienstag und Mittwoch von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
sowie am Mittwochnachmittag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Am Donnerstag und Freitag ist die Außenstelle geschlossen.
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