Lebenssituationen

Ummeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung

Die Ummeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung innerhalb der Stadt Rheine, ist im Bürgerbüro der Stadt Rheine vorzunehmen.

Die Ummeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich beziehungsweise durch eine bevollmächtigte Person oder schriftlich vorzunehmen.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Ummeldung ist seit dem 1.11.2015 neben dem gültigen Personalausweis (gegebenenfalls Reisepass/ Kinderreisepass) auch eine Wohnungsgeberbestätigung (Einzugsbestätigung des Vermieters) vorzulegen. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus.

 - Kosten

keine

Rechtsvorschriften

Bundesmeldegesetz (BMG)

Adresse
Team Bürgerbüro
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 348
Fax: 05971 939 641
Zimmer: 1
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr

Di   08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr

Sollten Sie das Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, telefonisch einen individuellen Termin zu vereinbaren.


Außenstelle Mesum
Nielandstraße 7
48432 Rheine
Telefon: 05975 93141
Fax: 05971 9398600
Besuchszeiten

Mo 08:30 - 12:00 Uhr

Di   08:30 - 12:00 Uhr

Mi  08:30 - 12:00, 14:00 - 17:00 Uhr

Wichtig

Vom 21.03.2024 – 05.04.2024 bleibt die Außenstelle Mesum geschlossen. Ab dem 08.04. ist sie wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zu erreichen.


Stichwörter
Bürgeramt, Bürgerservice, Bürgerbüro, Wohnungsgeberbescheinigung, Vermieterbescheinigung


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