Lebenssituationen

Integrativer Unterricht

Immer mehr Eltern wünschen sich, dass ihr behindertes Kind mit nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern in Regelschulen unterrichtet wird.

 „Das Gesetz zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in Schulen ermöglicht seit 1995 auch behinderten Kindern und Jugendlichen in NRW, ihre Schulpflicht gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern in der nächstgelegenen allgemeinen Schule zu erfüllen.“

Dabei müssen an der allgemeinen Schule jedoch folgende personelle und sächliche Voraussetzungen vorhanden bzw. möglich sein:

Sonderpädagogisches und - falls notwendig - anderes Personal, z.B. medizinisches oder therapeutisches Personal oder Pflegekräfte, müssen für die behindertengerechte Förderung zur Verfügung stehen. Notwendige zusätzliche Räume sowie sanitäre Einrichtungen, Rampen, Unterrichtsmittel und besonders ausgestattete Arbeitsplätze müssen vorhanden sein. Für körper- und sinnesbehinderte Schülerinnen und Schüler muss der Schülerarbeitsplatz mit Geräten ausgestattet sein, die einen weitgehenden Ausgleich der Beeinträchtigungen von Bewegungs- und Kommunikationsfähigkeiten ermöglichen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen über Ablauf und Inhalt des Unterrichts finden Sie  auf den Seiten des 

Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW

Sie können sich aber auch mit uns in Verbindung setzen, wir helfen Ihnen gerne weiter!

Adresse
Frau Marica Mrozek
Schulverwaltung
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 192
Fax: 05971 939 8 192
Zimmer: 409
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr




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