Lebenssituationen
Beurkundungen
- Erklärung, durch die die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird
- Zustimmungserklärung der Mutter sowie etwa erforderlich werdende Zustimmungen des Ehemannes der Mutter, des Kindes oder des Jugendlichen oder eines gesetzlichen Vertreters
- Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings, sofern die unterhaltsberechtigte Person zum Zeitpunkt der Beurkundung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind.
Bitte vereinbaren Sie unbedingt telefonisch einen Beurkundungstermin!
Mo 8:30 - 12:00 Uhr
Die 8:30 - 12:00 Uhr
Do 8:30 - 12:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.)
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