Google Translate

This website can be translated into various languages using Google Translate. If you select another language, you will be redirected to the Google server and leave the straubing.de website. Please note that Straubing has no influence on the processing of your data by Google. If you do not want your data to be transmitted to Google, you can close the window by clicking on the "X".

Beistandschaften

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder der Geltendmachung des Kindesunterhaltes.

Getrenntlebende sorgeberechtigte Elternteile können im Jugendamt der Stadt Rheine kostenlos eine Beistandschaft für ihr minderjähriges Kind beantragen.

Bei Interesse an einer Beistandschaft für Ihr Kind schreiben Sie den Ansprechpartnern/Ansprechpartnerinnen gerne eine E-Mail. Eine telefonische Beratung ist ebenfalls möglich.

Feststellung der Vaterschaft

Der Beistand tritt zu dem von der Mutter benannten Vater in Verbindung. Er ermittelt den Aufenthalt des Vaters, wenn dieser nicht bekannt sein sollte. Falls die Vaterschaft nicht freiwillig beim Jugendamt anerkannt wird, stellt der Beistand im Namen des Kindes einen gerichtlichen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft und vertritt das Kind im gerichtlichen Verfahren.

Kindesunterhalt

Im Rahmen der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen prüft der Beistand das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und errechnet die genaue Höhe des zu zahlenden Unterhaltsbetrages. Eine freiwillig erklärte Unterhaltsverpflichtung kann von den Urkundspersonen des Jugendamtes beurkundet werden. Ist der Unterhalt strittig, wird das Kind in einem gerichtlichen Verfahren durch den Beistand vertreten.

Sofern unterhaltspflichtige Elternteile ihrer Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommen, setzt der Beistand die Unterhaltsansprüche des Kindes durch (gegebenenfalls durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen). Die Beistandschaft endet, sobald der antragstellende Elternteil dies schriftlich verlangt oder die Voraussetzungen, die für die Einrichtung einer Beistandschaft erfüllt sein müssen, nicht mehr vorliegen. Der Elternteil ist dann wieder allein für die Vertretung des Kindes in diesem Bereich zuständig.

Weitere Informationen

  ► Broschüre "Die Beistandschaft" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Familienportal NRW 

Erforderliche Unterlagen
  • gültige Ausweispapiere
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • soweit vorhanden: Scheidungsurteil, Unterhaltstitel und gegebenenfalls Vaterschaftsanerkenntnis
Rechtsgrundlagen
  • BGB
  • ZPO
  • FamFG
  • Beurkundungsgesetz
  • SGB VIII
  • Insolvenzordnung

Adresse
Funktion
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Zimmer 402
05971 939 8 963
Besuchszeiten

Mo 8:30 - 12:00 Uhr

Die 8:30 - 12:00 Uhr

Do 8:30 - 12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.)

Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Zimmer 401
05971 939 8 502
Besuchszeiten

Mo 8:30 - 12:00 Uhr

Die 8:30 - 12:00 Uhr

Do 8:30 - 12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.)

Buchstaben D-F, V
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Zimmer 403
05971 939 8 572
Besuchszeiten

Mo 8:30 - 12:00 Uhr

Die 8:30 - 12:00 Uhr

Do 8:30 - 12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.)

Buchstaben A-C
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Zimmer 404
05971 939 8 504
Besuchszeiten

Mo 8:30 - 12:00 Uhr

Die 8:30 - 12:00 Uhr

Do 8:30 - 12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.)

Buchstaben G+H
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Zimmer 405
05971 939 8 149
Besuchszeiten

Mo 8:30 - 12:00 Uhr

Die 8:30 - 12:00 Uhr

Do 8:30 - 12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.)

Buchstaben I-K, Ro-Rz, Z
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Zimmer 403
05971 939 8 165
Besuchszeiten

Mo 8:30 - 12:00 Uhr

Die 8:30 - 12:00 Uhr

Do 8:30 - 12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.)

Buchstaben L-N, P, Sp-Sz
Cityhaus
Bahnhofstr. 1
48431 Rheine
Zimmer 405
05971 939 8 593
Besuchszeiten

Mo 8:30 - 12:00 Uhr

Die 8:30 - 12:00 Uhr

Do 8:30 - 12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.)

Buchstaben S-So, T
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Zimmer 406
05971 / 939 8 522
Besuchszeiten

Mo 8:30 - 12:00 Uhr

Die 8:30 - 12:00 Uhr

Do 8:30 - 12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.)

Buchstaben O, Q, Ra-Rz, W, X, Y
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Zimmer 401
05971 939 8 505
Besuchszeiten

Mo 8:30 - 12:00 Uhr

Die 8:30 - 12:00 Uhr

Do 8:30 - 12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.)

Online-Dienste / Formulare
Stichwörter
Unterhalt, Vaterschaft, Sorgerecht, Unterhaltsvorschuss, Alleinerziehende, Beurkundungen, Negativbescheinigung, Urkunde, Sorgeregister, Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt, Volljährigenunterhalt, Unterhaltsverpflichtung, Vater, Vaterschaftsfeststellung, Alleinsorge, alleiniges Sorgerecht
Als Nutzer anmelden

Passwort vergessen?

Registrierung
Mit Ihrem persönlichen Benutzerkonto auf rheine.de haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Hinterlegung eines Benutzerprofils zur Verwendung bei registrierungspflichtigen Online-Dienstleistungen in unserem Bürgerportal (z.B. Antragstellung Online, Nutzung interaktiver Formularservices).

Sie besitzen noch kein Benutzerkonto? Dann können Sie sich hier kostenfrei registieren.

neu registrieren