Lebenssituationen

Beistandschaften

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder der Geltendmachung des Kindesunterhaltes.

Getrennt lebende sorgeberechtigte Elternteile können im Jugendamt der Stadt Rheine kostenlos eine Beistandschaft für ihr minderjähriges Kind beantragen. Der Beistand tritt zu dem von der Mutter benannten Vater in Verbindung. Er ermittelt den Aufenthalt des Vaters, wenn dieser nicht bekannt sein sollte. Falls die Vaterschaft nicht freiwillig beim Jugendamt anerkannt wird, stellt der Beistand im Namen des Kindes einen gerichtlichen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft und vertritt das Kind im gerichtlichen Verfahren.

Im Rahmen der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen prüft der Beistand das Einkommen des Unterhaltspflichtigen und errechnet die genaue Höhe des zu zahlenden Unterhaltsbetrages. Eine freiwillig erklärte Unterhaltsverpflichtung kann von den Urkundspersonen des Jugendamtes beurkundet werden. Ist der Unterhalt strittig, wird das Kind in einem gerichtlichen Verfahren durch den Beistand vertreten.

Sofern Unterhaltspflichtige ihrer Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommen, setzt der Beistand die Unterhaltsansprüche der von ihm vertretenen Kinder durch (gegebenenfalls durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen). Die Beistandschaft endet, sobald der antragstellende Elternteil dies schriftlich verlangt oder die Voraussetzungen, die für die Einrichtung einer Beistandschaft erfüllt sein müssen, nicht mehr vorliegen. Der Elternteil ist dann wieder allein für die Vertretung des Kindes in diesem Bereich zuständig.

Ansprechpartner/innen und Buchstabengruppen

Frau Thape:            A-C
Frau Hoppe:           D, E, F, N     
Frau Theismann    G, Ha-Hi
Frau Lüttmann:      I, J, K
Frau Heemann:      M                                                                                                                                      Frau Eissing:          Ho-Hu, L, O, P, Sp-Sz,Z
Frau Benkhoff:       S-So                                                                                     
Herr Lübbering:     Q, R, T, U, V, W, X, Y 

Weitere Informationen

  ► Broschüre "Die Beistandschaft" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Erforderliche Unterlagen

  • gültige Ausweispapiere
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • soweit vorhanden: Scheidungsurteil, Unterhaltstitel und gegebenenfalls Vaterschaftsanerkenntnis

Rechtsvorschriften

  • BGB
  • ZPO
  • FamFG
  • Beurkundungsgesetz
  • SGB VIII
  • Insolvenzordnung
Adresse
Frau M. Heemann
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 963
Fax: 05971 939 8 963
Zimmer: 401
Besuchszeiten

Mo  8:30 - 12:00 Uhr

Die  8:30 - 12:00 Uhr

Do   8:30 - 12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.) 


Frau N. Benkhoff
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Telefon: 05971 / 939 522
Fax: 05971 / 939 8 522
Zimmer: 406
Besuchszeiten

Mo  8:30 - 12:00 Uhr

Die  8:30 - 12:00 Uhr

Do   8:30 - 12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.) 


Frau K. Eissing
Cityhaus
Bahnhofstr. 1
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 593
Fax: 05971 939 8 593
Zimmer: 405
Besuchszeiten

Mo  8:30 - 12:00 Uhr

Die  8:30 - 12:00 Uhr

Do   8:30 - 12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.) 


Frau M. Hoppe
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 572
Fax: 05971 939 8 572
Zimmer: 403
Besuchszeiten

Mo  8:30 - 12:00 Uhr

Die  8:30 - 12:00 Uhr

Do   8:30 - 12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.) 


Herr M. Lübbering
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 502
Fax: 05971 939 8 502
Zimmer: 402
Besuchszeiten

Mo  8:30 - 12:00 Uhr

Die  8:30 - 12:00 Uhr

Do   8:30 - 12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.) 


Frau P. Lüttmann
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 165
Fax: 05971 939 8 165
Zimmer: 403
Besuchszeiten

Mo  8:30 - 12:00 Uhr

Die  8:30 - 12:00 Uhr

Do   8:30 - 12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.) 


Frau C. Rauß
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 505
Fax: 05971 939 8 505
Zimmer: 401
Besuchszeiten

Mo  8:30 - 12:00 Uhr

Die  8:30 - 12:00 Uhr

Do   8:30 - 12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.) 


Frau M. Thape
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 504
Fax: 05971 939 8 504
Zimmer: 404
Besuchszeiten

Mo  8:30 - 12:00 Uhr

Die  8:30 - 12:00 Uhr

Do   8:30 - 12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.) 


Frau A. Theismann
Cityhaus
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 149
Fax: 05971 939 8 149
Zimmer: 405
Besuchszeiten

Mo  8:30 - 12:00 Uhr

Die  8:30 - 12:00 Uhr

Do   8:30 - 12:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

(Beurkundungen nach Termin: Ihnen wird ein Termin für die Beurkundung angeboten. Setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeitenden in Verbindung.) 


Stichwörter
Unterhalt, Vaterschaft, Sorgerecht


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