Pfandleihgewerbe
Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis (§ 34 Gewerbeordnung). Der Antrag ist bei der Stadt Rheine zu stellen, wenn das Gewerbe in deren Stadtgebiet ausgeübt werden soll.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Polizeiliches Führungszeugnis (Einwohnermeldeamt/Bürgerservice)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (örtliche Ordnungsbehörde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des für den Wohnsitz zuständigen Finanzamtes
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des für den Wohnsitz zuständigen Amtsgerichtes
- Nachweis über die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder Sicherheiten• Grundrisszeichnung mit Nutzflächenberechnung für die gewerblich genutzten Räumlichkeiten
Kosten
1.000 Euro
Adresse
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 46
05971 939 8 974
Besuchszeiten
Di 08:30 – 12:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 16:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr
Altes Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Zimmer 46
05971 939 8 325
Besuchszeiten
Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Di 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
