Lebenssituationen
Kindertageseinrichtung Elternbeiträge
Höhe der Elternbeiträge
Die Höhe der monatlichen Elternbeiträge ergibt sich aus der Höhe Ihres Einkommens, der Betreuungsform und der gebuchten Stundenzahl. Nähere Erläuterungen, wie Ihr Einkommen berechnet wird sowie die aktuelle Beitragstabelle können Sie dem Online-Formular entnehmen. Um den exakten Elternbeitrag zu berechnen, müssen Sie das Online-Formular Erklärung zum Elterneinkommen zur Festsetzung der Kindergartenelternbeiträge ausfüllen.
Liegt Ihr maßgebliches Jahreseinkommen unter 30.000 €, werden keine Elternbeiträge erhoben. Liegt Ihr maßgebliches Einkommen knapp an dieser Grenze, ist Ihnen die Zahlung der Elternbeiträge jedoch nicht zuzumuten, haben Sie die Möglichkeit, beim Jugendamt einen Antrag auf Erlass oder teilweisen Erlass der Elternbeiträge zu stellen. Das Jugendamt prüft dann, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Die beiden letzten Kitajahre, bevor das Kind in die Schule geht, sind seit dem 01.08.2020 beitragsfrei. Das entsprechende Gesetz wurde Ende November 2019 vom Landtag NRW beschlossen.
GESCHWISTERKINDErmäßigung
Haben Sie mehrere Kinder, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung, eine Tagesmutter oder die Betreuung an einer Grundschule besuchen, ist für das 2. Kind nur ein Drittel des Beitrages zu leisten. Das Dritte und weitere Kinder sind beitragsfrei. Die Reihenfolge der Kinder ergibt sich aus der Beitragshöhe. Für die Betreuung des Kindes mit dem höchsten regulären Beitrag ist der Beitrag voll zu zahlen. Für die Betreuung des Kindes mit dem zweithöchsten regulären Beitrag reduziert sich der Beitrag auf ein Drittel.
Weitere Beiträge
Der Träger der Tageseinrichtung kann von den Eltern zusätzlich ein Entgelt für das Mittagessen, Frühstück und Sonderveranstaltungen verlangen. Bitte klären Sie dies direkt mit der Kindertageseinrichtung.
Elternbeitragssatzung, 125 KB
Elternbeitragstabellen 2024,2025, 218 KB
AnsprechpartnerInnen für Kindergarten Elternbeiträge, 177 KB
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