Verwaltung
Meldebescheinigung
Für Menschen mit Hörbeeinträchtigung stellen wir vereinzelte Inhalte unserer Internetseite in Gebärdensprache bereit. Hier wird erklärt, wie Sie eine Meldebescheinigung beantragen.
Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum, Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- derzeitige Anschriften
Auf Antrag können weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:
- gesetzliche Vertreter, Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige Kinder
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugsdatum, Auszugsdatum
- Familienstand
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis/Reisepass
- Kosten
9,- Euro
Rechtsvorschriften
Bundesmeldegesetz (BMG)
Mo 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr
* Donnerstagsnachmittags nur nach Terminvereinbarung
Mo 08:30 - 12:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00 & 14:00 - 17:00 Uhr
Hinweis:
Die Außenstelle Mesum bleibt vom 3. Juli bis einschließlich 27. Juli 2025 geschlossen.
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