Verwaltung
Rechtsberatung und -vertretung
Das Rechtsamt ist interner Dienstleister für alle Bereiche der städtischen Verwaltung inklusive der Technischen Betriebe Rheine. Es vertritt diese vor den Gerichten und berät sie in allen grundsätzlichen und schwierigen Rechtsfragen.
Es wirkt an Verträgen und Satzungen mit.
Zudem übernimmt das Rechtsamt die Bearbeitung der Angelegenheiten des Hinweisgeberschutzgesetzes. Um Rechtsverstöße zu vermeiden bzw. aufzudecken und einen EU-weiten Standard zum Schutz von Whistleblowern zu garantieren, hat die Europäische Union die EU-Hinweisgeberrichtlinie erlassen. Sofern Sie gegenüber unserer Behörde einen Verdachtsfall anonym und vertraulich melden möchten, nutzen Sie dafür entweder den Online-Dienst/Formular oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter Verwendung der angegebenen Kontaktdaten.
Eine allgemeine Rechtsberatung von Personen oder Einrichtungen außerhalb der Stadtverwaltung erfolgt nicht. Dies ist nach dem Rechtsberatungsgesetz untersagt. Für eine anwaltliche Beratung stehen den Bürgerinnen und Bürger hierzu Rechtsanwälte zur Verfügung.
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