Verwaltung
Reisepass (vorläufig)
Der vorläufige Reisepass wird ausgestellt, wenn der Nachweis erbracht wird, dass der Pass kurzfristig benötigt wird und die Wartezeit für den regulären Pass (in der Regel 3 Werktage) zu lang ist. Als Nachweis können zum Beispiel Reiseunterlagen vorgelegt werden.
Beantragung eines vorläufigen Reisepasses
Die Beantragung kann nur persönlich erfolgen. Der Reisepass wird sofort ausgestellt. Der vorläufige Reisepass kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden. Vor dem 18. Lebensjahr ist die Beantragung nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich. Der vorläufige Reisepass ist 1 Jahr gültig und die Gültigkeit kann nicht verlängert werden. Hinweise zu den Einreise- und Visabestimmungen anderer Länder finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
Weitere Informationen
► Internetseite des Auswärtigen Amtes
Erforderliche Unterlagen
- alter Reisepass/Personalausweis/Kinderausweis oder Geburtsurkunde
- 1 biometrisches Lichtbild
- Geburts- oder Heiratsurkunde beziehungsweise Familienstammbuch sowie eventuell Bescheinigungen zur aktuellen Namensführung
- Kosten
26 Euro
Rechtsvorschriften
Passgesetz
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