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Gewerbeerlaubnis für Makler

Zur Ausübung folgender Tätigkeiten bedarf es einer Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung. 

Bauträger, Baubetreuer, Vermittlung von Grundstücken, Wohnräumen, grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen, Vermittlung von Darlehen, Kapitalanlagen, sonstigen Vermögensanlagen

Zuständige Ansprechpartnerin

Kreis Steinfurt

Frau Ascheberg

Tel.: 02551 69 2297

Erforderliche Unterlagen
  • Antragsformular
  • Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Einwohnermeldeamt)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Gewerbeamt)
  • Bestätigung, dass kein Eintrag in einer Schuldnerkartei des Amtsgerichts vorliegt
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
  • Antragsformular und Fragebogen
  • Bei Firmen: Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag

Kosten

Je nach Tätigkeit


Adresse
Tecklenburger Straße 10
02551 69 24 00
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