Gewerbeerlaubnis für Makler
Zur Ausübung folgender Tätigkeiten bedarf es einer Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung.
Bauträger, Baubetreuer, Vermittlung von Grundstücken, Wohnräumen, grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen, Vermittlung von Darlehen, Kapitalanlagen, sonstigen Vermögensanlagen
Zuständige Ansprechpartnerin
Kreis Steinfurt
Frau Ascheberg
Tel.: 02551 69 2297
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Einwohnermeldeamt)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Gewerbeamt)
- Bestätigung, dass kein Eintrag in einer Schuldnerkartei des Amtsgerichts vorliegt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
- Antragsformular und Fragebogen
- Bei Firmen: Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag
Kosten
Je nach Tätigkeit
Adresse
