Verwaltung
Umwandlung der Nebenwohnung in eine Hauptwohnung
Die Umwandlung der Nebenwohnung in eine Hauptwohnung ist umgehend persönlich beziehungsweise durch eine bevollmächtigte Person oder schriftlich vorzunehmen.
Erforderliche Unterlagen
Zur Ummeldung ist ein gültiger Personalausweis (gegebenenfalls Reisepass/Kinderreisepass) erforderlich. Sofern eine neue Wohnung bezogen wird, ist zudem eine Wohnungsgeberbestätigung (Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers) vorzulegen.
- Kosten
keine
Rechtsvorschriften
Bundesmeldegesetz (BMG)
Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Di 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
Sollten Sie das Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, telefonisch einen individuellen Termin zu vereinbaren.
Mo 08:30 - 12:00 Uhr
Di 08:30 - 12:00 Uhr
Mi 08:30 - 12:00, 14:00 - 17:00 Uhr
Wichtig
Vom 21.03.2024 – 05.04.2024 bleibt die Außenstelle Mesum geschlossen. Ab dem 08.04. ist sie wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zu erreichen.
Zurück zur Ergebnisliste