Verwaltung

Einbürgerung

Sie leben schon lange als Ausländer in Deutschland und möchten die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben?

Wesentliche Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit sind

  • langjähriger Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
  • soziale Integration
  • gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse

In der Regel muss die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden.
Welche Voraussetzungen im Einzelfall für eine Einbürgerung erfüllt werden müssen, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Erforderliche Unterlagen

In dem persönlichen Gespräch erfahren Sie auch, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen.

 - Kosten

Die Gebühr beträgt 255 Euro pro Person. Werden minderjährige Kinder zusammmen mit ihren Eltern eingebürgert, so reduziert sich die Gebühr auf 51 Euro pro Kind.

Rechtsvorschriften

Staatsangehörigkeitsgesetz

Bitte beachten Sie:

Aufgrund eines stark erhöhten Antragsaufkommens im Bereich der Einbürgerungen ist aktuell mit erheblichen Bearbeitungszeiten zu rechnen. Wir sind bemüht, die Wartezeiten kontinuierlich zu verkürzen. Wir bitten von Rückfragen zum Bearbeitungsstand im laufenden Verfahren abzusehen und bedanken uns für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.

Hinweis zur geplanten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Die Bundesregierung hat eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Die Einbürgerung soll erleichtert werden durch verkürzte Aufenthaltszeiten und die Hinnahme von Mehrstaatigkeit.

Wir bitten Sie, von Anfragen hierzu derzeit abzusehen, da das Gesetzgebungsverfahren des Änderungsgesetzes noch nicht abgeschlossen ist sowie ein möglicher Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht bekannt ist.

Selbstverständlich informieren wir Sie, sobald uns nähere Informationen vorliegen.

Danke für Ihr Verständnis.

Adresse
Frau B. Gaasbeek Buchstabenbereich I-Z
Buchstabenbereich I-Z
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 968
Fax: 05971 939 8 968
Zimmer: 9 (EG)
Besuchszeiten

Der Zugang zu den Verwaltungsstellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu den normalen Öffnungszeiten möglich. Hierzu vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin (digital, telefonisch oder schriftlich).


Frau K. Toniazzo
Buchstabenbereich A-H
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 338
Fax: 05971 939 8 338
Zimmer: 9 (EG)
Besuchszeiten

Der Zugang zu den Verwaltungsstellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu den normalen Öffnungszeiten möglich. Hierzu vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin (digital, telefonisch oder schriftlich).


Online-Dienste / Formulare

Der Zugang zur Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu den normalen Öffnungszeiten (Mo-Do 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr, Fr 08.30 – 12.00 Uhr) möglich.

Hierzu vereinbaren Sie bitte Vorab einen Termin (digital, telefonisch oder schriftlich). 

Sollten Sie die Ausländerbehörde zu den Öffnungszeiten nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, telefonisch einen individuellen Termin zu vereinbaren.

Hier können Sie direkt einen Online-Termin vereinbaren: Termin Online buchen



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