Verwaltung

Gewerbezentralregisterauskunft

Im Gewerbezentralregister (GZR) werden Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen ab einer Höhe von mehr als 200 Euro eingetragen. Geführt wird das GZR beim Bundesamt für Justiz als besondere Abteilung des Bundeszentralregisters.

Jede natürliche oder juristische Person kann Auskunft über die im Gewerbezentralregister vorhandenen Einträge erhalten. 

Voraussetzungen

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister sind unter anderem für die Erteilung von Gewerbeerlaubnissen erforderlich. Benötigt wird dann die „Auskunft an eine Behörde“ (Belegart 9); zusätzlich gibt es die „Auskunft an den Betroffenen“ (Belegart 1). Es ist damit in etwa vergleichbar mit einem polizeilichen Führungszeugnis für Privatpersonen.

Als natürliche Person müssen Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz in Rheine gemeldet sein, andernfalls müssen Sie die Auskunft bei der Stadtverwaltung Ihrer Heimatgemeinde beantragen.

Als juristische Person müssen Sie Ihre Hauptniederlassung in Rheine haben und hier im Gewerbe- und Handelsregister eingetragen sein.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Alternativ können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister auch online über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen. Allerdings werden für den Online-Antrag der neue elektronische Personalausweis bzw. ein elektronischer Aufenthaltstitel – jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion – und ein Kartenlesegerät benötigt.

Erforderliche Unterlagen

Natürliche Personen:

  • Personalausweis

Juristische Personen:

  • Handelsregisterauszug
  • Personalausweise der Vertretungsberechtigten (Geschäftsführer)

Belegart 9 – zur Vorlage bei einer Behörde:

  • Anschrift der Behörde
  • Verwendungszweck

Fristen

Belegart 1 – zur Vorlage beim Antragsteller:

Der Gewerbezentralregisterauszug wird Ihnen direkt vom Bundesamt für Justiz an Ihre Privat- bzw. Betriebsadresse gesandt.

Den Gewerbezentralregisterauszug erhalten Sie ca. zwei Wochen nach Beantragung.

Belegart 9 – zur Vorlage bei einer Behörde:

Der Gewerbezentralregisterauszug wird direkt vom Bundesamt für Justiz an die Behörde gesandt.

Dies dauert ca. zwei Wochen.

 - Kosten

Die Kosten für einen Gewerbezentralregisterauszug betragen 13,00 Euro.

Rechtsvorschriften

Der Inhalt des Gewerbezentralregisters ergibt sich aus:

§ 149 Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO)

Adresse
Frau Jana Nieweler
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
Telefon: 05971 939 323
Fax: 05971 939 8323
Zimmer: 45
Besuchszeiten

Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Mi  08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr

Fr  08:30 – 12:00 Uhr




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