Verwaltung
Gewerbean-, um- und -abmeldungen
Bei der Eröffnung, Verlegung oder Aufgabe eines stehenden Gewerbes, einer unselbständigen Zweigstelle oder dem Betrieb einer Zweigniederlassung, kann die Gewerbemeldung schriftlich oder online beantragt werden. Die notwendigen Unterlagen senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.
E-Mailadresse: gewerbe@rheine.de Telefon: 05971 939 325
Nicht zum Gewerbe zählen:
- Urproduktion, zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft
- Freie Berufe, zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
- die Verwaltung eigenen Vermögens (zum Beispiel eines Miethauses)
Anzeigepflichtig sind:
- Einzelgewerbetreibende
- bei Personengesellschaften (zum Beispiel BGB-Gesellschaften: GbR, OHG, KG) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter
- bei juristischen Personen (GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter (zum Beispiel Geschäftsführer der GmbH)
Information an andere Behörden:
Von der Gewerbeanzeige werden unter anderem Finanzamt, Arbeitsamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Registergericht, Berufsgenossenschaften informiert.
Erforderliche Unterlagen
- Pass oder Personalausweis bei Personengesellschaften
- Handelsregisterauszug/Gesellschaftervertrag bei juristischen Personen
- Kosten
Gebühr für Gewerbeanmeldungen und -ummeldungen:
- 26,00 € für natürliche Personen (Einzelunternehmen, e.K.) und jeden vertretungsberechtigten Gesellschafter von Personengesellschaften (zum Beispiel GbR, OHG, KG)
- 33,00 € für juristische Personen (z.B. GmbH) und
- 13,00 € für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter der juristischen Person
Gewerbeabmeldungen sind gebührenfrei
Mo 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Die 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
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