Rathäuser Rheine

Verwaltung

Schwerbehindertenausweise

Der Fachbereich Soziales hilft und berät bei Anträgen und der Ausstellung und Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen. 

Erst- und Änderungsanträge werden zur Entscheidung an den Kreis Steinfurt weitergeleitet. Die Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises kann frühestens 3 Monate vor Ablauf seiner Gültigkeit beantragt werden.

Sie können einen Schwerbehindertenausweis über die Online-Dienstleistung "Antrag auf Schwerbehindertenausweis" beantragen. Den entsprechenden Link finden Sie auf dieser Seite unter Online-Dienste und Formulare. Sie werden automatisch auf das Antrags-System der Bezirksregierung Münster weitergeleitet.

Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit das Formular "Antrag auf Schwerbehindertenausweis" herunterzuladen und auszudrucken.

Erforderliche Unterlagen

  • Schwerbehindertenausweis
  • Vollmacht (bei Antragstellung durch Dritte)
  • Lichtbild bei Neuausstellung (wenn der Ausweis nicht mehr verlängert werden kann s.o.)
  • Steuer-ID-Nummer
Adresse
Herr T. Steube
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 381
Fax: 05971 939 8 381
Zimmer: 203
Besuchszeiten

Mo 08:30–12:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr

Die 08:30–12:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr

Mi  08:30–12:00 Uhr, nachmittags geschlossen

Do 08:30–12:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr

Fr  08:30–12:00 Uhr


Frau N. Schnieders
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 685
Fax: 05971 939 8 685
Zimmer: 203
Besuchszeiten

Mo 08:30–12:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr

Mi  08:30–12:00 Uhr, nachmittags geschlossen

Do 08:30–12:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr

Fr  08:30–12:00 Uhr


Frau M.Schürkamp
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
Telefon: 05971 939 686
Fax: 05971 939 8 686
Zimmer: 203
Besuchszeiten

Die 08:30–12:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr




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